Männerbrüste-Klage: Amerikaner und ihr Erfolg mit Schadenersatz

Ganze 8 Milliarden muss Johnson & Johnson einem Amerikaner zahlen, da seine Brüste wuchsen. Schweizer können von solch einer Summe nur träumen.

Wegen der unerwünschten Nebenwirkung des Männerbrüste-Wachstums wurden einem Amerikaner 8 Milliarden Dollar zugesprochen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Johnson & Johnson muss einem Amerikaner 8 Milliarden Schadenersatz zahlen.
  • Der Pharmakonzern soll eine Nebenwirkung seines Medikaments Risperdal verschwiegen haben.
  • Ein Rechtsanwalt erklärt, warum in den USA derart hohe Summen gesprochen werden.

Geht es um Schadensersatz, kann den Amerikanern wohl keiner etwas vormachen. Ganze 8 Milliarden Dollar sprach eine Jury einem Amerikaner zu, da ein Medikament von Johnson & Johnson zu unerwünschter Brustvergrösserung führte.

In der Schweiz wird ein derart immenser Betrag wohl kaum jemals ins Gericht gehen. Woran das liegt, erklärt Professor und Rechtsanwalt Christoph Andreas Zenger. Er ist Direktor des Zentrums für Gesundheitsrecht und Management im Gesundheitswesen an der Uni Bern.

Der US-Pharmakonzern Johnson & Johnson. - keystone

Nau.ch: 8 Milliarden Dollar wurden als Schadensersatz von Johnson & Johnson gefordert. Wie wird dieser Betrag gerechtfertigt?

Christoph Zenger: Zwei Gründe sind verantwortlich für die massiv hohen Summen in den USA. Zum einen gibt es dort das Erfolgshonorar. Der grösste Teil der Einnahmen geht somit an die Anwaltskanzlei, weshalb die Summe so hoch angesetzt wird.

Der Patient bekommt zwar nur einen kleinen Teil des Schadensersatzes, ist allerdings vom Kostenrisiko ausgeschlossen, falls der Fall verloren wird. So funktioniert es nämlich in der Schweiz.

Der zweite Grund sind die «Punitive Damages», also Sanktionskosten, welche in den USA verhängt werden.

Nau.ch: Können sich Ärzte rechtlich gesehen mitverschulden, wenn sie das Medikament einem Patienten verabreichen?

Christoph Zenger: Es ist in der Schweiz bei einer Abtreibungspille schon einmal zu einem ähnlichen Fall gekommen. Wenn dem Arzt Informationen vorliegen, welche die Packungsbeilage nicht beinhaltet, vom Arzt allerdings verschwiegen werden, haftet dieser selbst und der Konzern ist fein raus.

Viele Frauen greifen zur Verhütung immer noch zur Pille. - Keystone

Dies gilt nur für verschreibungspflichtige Medikamente.

Nau.ch: Das Medikament, welches dem Amerikaner 8 Milliarden Schadenersatz einschenkt, wurde auch in der Schweiz verschrieben. Könnte ein Schweizer also hierzulande klagen?

Christoph Zenger: Ja klar, das reicht für eine Klage. Allerdings kommt es bei uns mehrheitlich zur Sammelklage. Ich als Anwalt würde allerdings nicht jedem eine solche Klage empfehlen.

Nur solchen mit viel Geld oder einer guten Rechtsschutzversicherung. Denn Prozesse gegen Grosskonzerne können teuer werden.