Menschenhändlerin zwang 19-Jährige zur Prostitution
Vor der Einreise in die Schweiz wurde der jungen Ungarin viel versprochen. In Wirklichkeit entpuppte sich das Leben aber als regelrechter Albtraum.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 42-jährige Ungarin lockte eine 19-jährige Landsfrau in die Schweiz.
- Versprochen hatte sie ihr Arbeit in einem Modegeschäft.
- Daraufhin wurde die 19-Jährige zwangsprostituiert, ihre Zuhälterin wurde nun verurteilt.
Eine Ungarin wurde vom Bezirksgericht Zofingen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hat sie eine junge Frau zur Prostitution gezwungen, die sogar ihr Kind weggeben musste.
Vor zwei Jahren lockten die 42-jährige Angeklagte und ihr Partner das 19-jährige Opfer aus Ungarn in die Schweiz. Sie versprachen einen Job in einem Modegeschäft. Die Realität sah für die junge Ungarin anders aus: Zwangsprostitution.
Schwangerschaft nach ungeschütztem Sex mit Freier
Nachdem sie der jungen Frau ihre persönlichen Gegenstände abgenommen hatten, zwangen sie das Opfer zur Prostitution. Bei Widerstand wurde das Opfer geschlagen und erniedrigt. Das Opfer musste in verschiedenen Städten wie St.Gallen, Zürich, Luzern und im Aargau anschaffen.
Die Angeklagte machte Fotos von ihr und bot ihre Dienste online an, das eingenommene Geld behielt sie für sich. Zu den erzwungenen sexuellen Handlungen gehörten auch gewalttätiger Sex und ungeschützter Geschlechtsverkehr. Das hatte schlimme Folgen: Die 19-Jährige wurde schwanger.
Brutale Abtreibungsversuche
Die Täter versuchten, durch Gewalt einen Schwangerschaftsabbruch herbeizuführen. So sollen sie der jungen Ungarin Schläge sowohl in den Bauch als auch in den Intimbereich verpasst haben. Die Abtreibungsversuche scheiterten, woraufhin sie das Opfer zur Geburt nach Ungarn brachten. Dort angekommen, tricksten sie es bei der Unterzeichnung von Adoptionspapieren aus.
Nach ungarischem Recht war die Adoption unwiderruflich, daher musste die 19-Jährige zu allem Überfluss auch noch ihr Kind abgeben. Bis heute leide das Opfer darunter, nichts über den Verbleib und das Wohlergehen ihres Kindes zu wissen, so die Verteidigung.
Wie die «Aargauer Zeitung» weiter berichtet, konnte das Opfer nur dank einer anderen Prostituierten befreit werden, die die Polizei informiert hatte. Bei einer Kontrolle wurde die Angeklagte daraufhin am Telefon erwischt, während sie mit dem Hintermann in Ungarn sprach. Zwei Monate später wurde sie verhaftet und verbrachte 306 Tage in Untersuchungshaft.
Qualen enden mit 25'000 Franken Entschädigung
Trotz der hohen Glaubwürdigkeit des Opfers glaubte das Gericht nicht an ihre Unschuld bei der Rekrutierung. Dem Gericht zufolge hätte sie gewusst, dass sie zur Prostitution gezwungen werden würde.
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Die Angeklagte blieb während des Prozesses stumm und wurde auf widersprüchliche Aussagen hingewiesen. Nach Beratungen wurde sie zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Täterin muss dem Opfer eine Genugtuung von 25'000 Franken zahlen. Eine Schadenersatzforderung von 100'000 Franken wird auf den Zivilweg verwiesen.
Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht seine Entscheidung in der schriftlichen Urteilsbegründung erklären wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.