Mörder: Aargauer muss in eine psychiatrische Einrichtung
Die Aargauer Justiz hat für einen Prostituierten-Mörder endlich eine geeignete psychiatrische Einrichtung im Kanton Zürich gefunden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Prostituierten-Mörder sass bis lange in der Justizvollzugsanstalt.
- Für ihn wurde nun ein Platz in der Psychiatrie gefunden.
- Seine Jugendstrafe von vier Jahren hat er bereits abgesessen.
Gemäss Gesetz muss die fürsorgerische Unterbringung in einer «geeigneten Einrichtung» erfolgen. Nach der Literatur und der Rechtsprechung des Bundesgerichts handelt es sich dabei in der Regel um eine psychiatrische Einrichtung. Es handelt sich jedoch nicht um eine Strafanstalt oder Justizvollzugsanstalt (JVA).
Das Bundesgericht hatte das Familiengericht Lenzburg deshalb mehrmals angewiesen, eine geeignete psychiatrische Einrichtung für den Mörder zu finden. Dieser war seit 2012 in der JVA Lenzburg fürsorgerisch untergebracht. Eine Vielzahl von Anfragen der Aargauer Justiz bei möglichen Institutionen blieb lange Zeit erfolglos.
Fürsorgerische Unterbringung bestätigt
Die Abteilung Familiengericht des Bezirksgerichts Lenzburg habe die fürsorgerische Unterbringung ein weiteres Mal überprüft. Diese wurde dann auch bestätigt, teilten die Gerichte Kanton Aargau heute Mittwoch mit.
Der Entscheid des Familiengerichts Lenzburg wurde von den Parteien nicht angefochten und ist somit in Rechtskraft erwachsen. Auch in der neuen Institution im Kanton Zürich
werde der Mann im Rahmen der fürsorgerischen Unterbringung weiterhin eng betreut und behandelt.
Er hat die gegen ihn ausgesprochene Jugendstrafe von vier Jahren Freiheitsentzug bereits verbüsst. Im Anschluss daran wurde für ihn eine fürsorgerische Unterbringung angeordnet. Es handelt sich dabei um keine Strafe beziehungsweise strafrechtliche Sanktion, sondern um eine zivilrechtliche Massnahme.
Mörder: Aargauer hat Dirne vergewaltigt und umgebracht
Im Jahr 2008 hatte der damals 17-Jährige in einem Aarauer Sexsalon eine Prostituierte vergewaltigt, stranguliert und ermordet. Das Jugendgericht Lenzburg verurteilte ihn 2011 wegen Mordes, sexueller Nötigung und Vergewaltigung zu einem Freiheitsentzug von vier Jahren.
Die im Anschluss an die Verbüssung verhängte fürsorgerische Unterbringung kam Rupperswil, der früheren Wohngemeinde des Prostituierten-Mörders, teuer zu stehen. Laut Verwaltungsgerichtsbeschluss musste die Gemeinde angefallene Kosten von mehr als einer halben Million Franken selbst bezahlen.
Die Politik hat im Kanton Aargau auf den Fall reagiert. Der Grosse Rat beschloss, dass die Kosten der materiellen Sozialhilfe, von allen Gemeinden zusammen finanziert werden. Dies tritt ein, wenn die Kosten pro Fall und Jahr höher als 60'000 Franken sind.