Mutter muss Schadenersatz für behindertes Kind versteuern

Eine Aargauer Mutter muss den für ihr schwer behindertes Kind ausbezahlten Schadenersatz als Vermögen versteuern.

Die Tochter der Aargauer Frau wurde mit schwerster Behinderung geboren. (Symbolbild) - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mutter wurde 2009 veranlagt den Schadenersatz für ihr behindertes Kind zu versteuern.
  • Sie wehrte sich vor Gericht.
  • Vor zwei kantonalen Gerichten und dem Bundesgericht verlor sie den Fall.

Das Bundesgericht hat entschieden: Schadenersatz muss als Vermögen versteuert werden. Dies auch wenn die ausbezahlte Summe künftig nicht zur Deckung der anfallenden Kosten ausreichen wird.

Eine Aargauer Mutter wurde für das Jahr 2009 mit einem steuerbaren Vermögen von 5,374 Millionen Franken veranlagt. Die Schadenersatzleistung in Höhe von 4,75 Millionen Franken, welche die Frau für ihre schwerstbehinderte Tochter erhielt, war darin eingeschlossen.

Fall landet vor dem Bundesgericht

Die Mutter akzeptierte nicht und zog den Fall vor Gericht. Bei zwei kantonalen Gerichten drang sie nicht durch und so endete sie vor dem Bundesgericht. Dieses stellte fest, dass die Steuergesetze von Kanton und Bund keine Bestimmungen enthalten, die Schadenersatzleistungen von der Besteuerung ausnehmen.

Das Bundesgericht in Lausanne VD - keystone

Laut Bundesgericht bestehen zwar Urteile, wonach solche Summen nicht dem Einkommen zugerechnet werden dürfen. In keinem ging es aber um die Vermögensbesteuerung. Einer Nichtbesteuerung könnte nur zugestimmt werden, wenn die Schadenersatzsumme einen bereits entstandenen Schaden ersetzen würde.

Im Falle der Mutter werde aber die Substanz des Vermögens und damit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht. Die Frau könne die Kosten, welche für ihre Tochter anfallen, von der Einkommenssteuer absetzen. Es sei aber nicht möglich, die Sonderbehandlung bei der Einkommenssteuer auf die Vermögenssteuer auszudehnen.