Neues Reglement für Einwanderer
Das Aargauer Parlament erhöht die Hürden für Einbürgerungen.
Der Aargauer Grosse Rat hat verschärfte Spielregeln für die Einbürgerungen beschlossen. Die drei grossen bürgerlichen Parteien entschieden, dass für Sozialhilfebezüger eine Wartefrist von zehn Jahren gilt. Derzeit beträgt die Frist wie auf Bundesebene drei Jahre.
Gegen die Stimmen der linken Minderheit hiess der Grosse Rat am Dienstag das Gesetz über das Kantons- und das Gemeindebürgerrecht mit 82 zu 46 Stimmen gut. Dem Entscheid ging eine zum Teil hitzige Diskussion voraus.
Streitpunkt bei der Revision war die Frage, wie lange die Wartefrist für Sozialhilfebezüger sein soll. Im Aargau beträgt sie derzeit drei Jahre. Auch im neuen Bundesgesetz ist ein Frist von drei Jahren verankert.
SVP und FDP sprachen sich für eine Wartefrist von zehn Jahren aus. Es gehe um eine Wertschätzung gegenüber dem Schweizer Bürgerrecht, hiess es. Der Aargau müsse eine «Vorbildfunktion» einnehmen.
Die SP wehrte sich gegen eine längere Frist. Es handle sich um eine «kollektive Strafe», denn die Strafe sei die Wartefrist. Armut dürfe nicht sanktioniert werde, hielt die SP fest. Auch die Grünen wollten keine höheren Hürden als der Bund. Die Pflicht, die Sozialhilfe zurückzubezahlen, bleibe nach einer Einbürgerung bestehen.
Die GLP schlug eine Wartefrist von fünf Jahren vor. Die CVP wies darauf hin, dass sich die Mehrheit der Gemeinden für eine Frist von fünf Jahren ausgesprochen habe. Eine andere Frist führe bei den Gemeinden zu einem grossen Aufwand.
Regierungsrat Urs Hofmann (SP) sagte, seit 2014 gelte im Aargau eine Wartefrist von drei Jahren. Zuvor habe es keine Frist gegeben. Drei Jahre seien «angemessen». Eine Frist von zehn Jahren sei «nicht zweckmässig». Fünf Jahre als Kompromiss werde unterstützt. Das Bundesgesetz sehe jedoch Ausnahmeregelungen vor.
Der Grosse Rat sprach sich letztlich für eine Wartefrist von zehn Jahren aus - und zwar mit 81 zu 50 Stimmen.
Gespräch ist keine Prüfung
Auch die Gestaltung der Einbürgerungsgespräche in den Gemeinden führten zu einem Schlagabtausch zwischen SP und SVP. Die SP machte sich für verhältnismässige Gespräche stark. In einigen Gemeinden sei in der Vergangenheit allerlei schief gelaufen. Die SVP warf der SP in diesem Zusammenhang «Volksverhetzung» vor.
Regierungsrat Hofmann hielt fest, die Gemeindebehörden müssten sich ihrer Verantwortung und ihrer schwierigen Aufgaben bewusst sein. Die Gesamtpersönlichkeit der Gesuchsstellenden solle angeschaut werden. Das Gespräch sei keine Prüfung.
Im Einzelfall könne es auch mal Fehlleistungen geben, räumte Hofmann ein. Diese Aufgabe könne den Gemeinden nicht abgenommen werden. Jede Handlung einer Behörde müsse «verhältnismässig» sein. Die Gemeinden würden bei Einbürgerungen mehrheitlich gut arbeiten.
Test kann wiederholt werden
Künftig soll ein Gesuch für den Schweizer Pass erst nach einem bestandenen Einbürgerungstest eingereicht werden können. Derzeit ist der staatsbürgerliche Test ein sogenannter Basistest. Die erreichte Punktzahl dient einer ersten Einschätzung der staatsbürgerlichen Kenntnisse. Ein Testergebnis «Bestanden» oder «Nicht bestanden» gibt es bisher nicht.
Der Test soll künftig vor dem Einreichen des Einbürgerungsgesuchs absolviert werden müssen. Gemäss Regierungsrat wird der Kanton den Test weiterhin zur Verfügung stellen. Die Gemeinden sollen neben dem kantonalen staatsbürgerlichen Test keine eigenen Tests mehr machen.
Um ein Gesuch einreichen zu können, müssen drei Viertel der Fragen korrekt beantwortet sein. Der Test soll wiederholt werden können.