Obwaldner Arzt wegen Unterlassen der Nothilfe vor Gericht

Ein Arzt riet von Nothilfemassnahmen ab, als ein Mann mit Schlafmittel und Heroin intus nicht mehr reagierte. Er überlebte, aber der Arzt muss nun vor Gericht.

Ein Arzt hält ein Stethoskop in der Hand. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arzt riet bei einem Mann in kritischem Zustand von Nothilfe-Massnahmen ab.
  • Dieser hatte Schlafmittel und Heroin genommen und lag danach eine Woche im Koma.
  • Der Arzt muss sich nun wegen unterlassener Hilfeleistung vor Gericht verantworten.

Wegen einer «beschwichtigenden Beratung» steht am Donnerstag ein Arzt des Kantonsspitals Obwalden vor Gericht. Weil er im Jahr 2013 kein Rettungsteam für einen bewusstlosen Drogenkonsumenten aufgeboten hatte, habe er sich dem Unterlassen der Nothilfe schuldig gemacht.

Der heute 58-jährige Mediziner hatte an jenem Sonntagnachmittag im September Dienst, als ein Mann sich um die medizinische Versorgung seines Bekannten erkundigte. Dieser habe Heroin und Schlafmittel eingenommen und nun vermöge er ihn nicht mehr aufzuwecken. Laut Anklage riet der Arzt der Notfallpraxis dem Ratsuchenden beschwichtigend von weiteren Nothilfemassnahmen ab.

Eine Woche im Koma

Er soll es zudem unterlassen haben, ein Rettungsteam zum Betroffenen zu schicken. Später kam dieser dann notfallmässig in kritischem Zustand ins Spital und lag eine Woche im Koma. Danach verbrachte er mehrere Wochen in der Reha.

Die Staatsanwaltschaft taxierte das Vorgehen des Arztes als Unterlassung der Nothilfe. Er sei sich des erheblichen Risikos bewusst gewesen, das bei gleichzeitiger Einnahme von Betäubungs- und Schlafmitteln bestanden habe.

Die Anklage forderte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 220 Franken und eine Busse von 2500 Franken. Gegen den entsprechenden Strafbefehl erhob der Beschuldigte Einspruch, sodass sich nun das Kantonsgericht mit dem Fall befassen muss.