Parlament bereinigt Reform des Jugendstrafgesetzes

Der Nationalrat ist dem Ständerat gefolgt und hat damit die Reform des Jugendstrafgesetzes bereinigt. Die Höchststrafe für Mörder unter 16 Jahren bleibt gleich.

Das Parlament hat den Weg für die Reform des Jugendstrafgesetzes frei gemacht. - Keystone

Das Parlament will die Höchststrafe für jugendliche Mörderinnen und Mörder vorerst noch nicht erhöhen. Der Nationalrat ist am Mittwoch dem Ständerat gefolgt und hat damit die Reform des Jugendstrafgesetzes bereinigt.

Höchststrafe für junge Mörder wird nicht erhöht

Die grosse Kammer beschloss im dritten Anlauf bei der letzten offenen Differenz der Vorlage, nicht auf ihrem Standpunkt zu beharren. Ursprünglich wollte sie den möglichen Freiheitsentzug für ab 16-jährige Mörderinnen und Mörder von vier auf sechs Jahre erhöhen. Mit 104 zu 81 Stimmen verzichtete sie nun darauf.

Der Ständerat wollte diese Frage noch nicht in der laufenden Reform klären und verwies auf eine breite Analyse der Strafrahmen im Jugendstrafrecht, die bis Ende Jahr vom Bundesrat vorgelegt werden soll. Es brauche diese Gesamtschau, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Ständeratskommission. Die Anhörungen zu allfälligen Verschärfungen würden sofort danach beginnen.

Davon liess sich der Nationalrat überzeugen. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.

Verwahrungsoption bereits vorher geklärt

Der eigentliche Kernpunkt der Revision stand am Mittwoch nicht mehr zur Diskussion. Das Parlament hatte schon länger beschlossen, dass künftig auch Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, als Ultima Ratio verwahrt werden können sollen.

Es geht um Personen, die als Minderjährige nach dem 16. Geburtstag einen Mord begangen haben. Bei ihnen muss nach der jugendstrafrechtlichen Sanktion ernsthaft die Gefahr bestehen, dass sie eine weitere solche Tat begehen. Das Jugendstrafgesetz sieht heute keine reine Sicherheitsmassnahme zum Schutz Dritter vor.

Kein unbegleiteter Urlaub für Verwahrte

Zudem entschieden die Räte, dass Verwahrte im geschlossenen Vollzug in Zukunft nicht mehr unbegleitet in den Urlaub dürfen. Weiter soll künftig die bedingte Entlassung aus der Verwahrung nur noch alle drei Jahre von Amtes wegen überprüft werden, wenn sie zuvor von der zuständigen Behörde mindestens drei Mal in Folge abgelehnt worden ist.

Das Parlament sprach sich schliesslich gegen die systematische Verwahrung von Wiederholungstätern bei schweren Verbrechen aus. Dieser Punkt bei der Revision des Strafgesetzbuchs war lange umstritten. Auch hier setzte sich in der vergangenen Woche der Ständerat durch.

Demnach sollen die Voraussetzungen für systematische Verwahrungen nicht erweitert werden auf Personen, die zum zweiten Mal einen Mord, eine vorsätzliche Tötung oder eine Vergewaltigung begangen haben.

Verwahrungs-Automatismus abgelehnt

Die Mehrheit argumentierte, dass ein solcher Automatismus nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar wäre. Auch könnte die neue Regel dazu führen, dass therapierbare Straftäter keine Behandlung erhalten würden.

Dadurch würden Täter im Zweifelsfall noch gefährlicher, argumentierte eine Mehrheit im Parlament. Eine Wiederholungstat rechtfertige diesen Schutz vor den gefährlichsten Tätern, hielt eine SVP-Minderheit dagegen. Der Entscheid gegen den Verwahrungs-Automatismus fiel schliesslich mit 120 zu 70 Stimmen.

Auch die Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuchs betreffend Massnahmen zum Sanktionsvollzug ist bereit für die Schlussabstimmungen.