Polizei ist machtlos gegen Hobby-Bombenbauer
Nach einer Explosion in Wolhusen LU am Samstag liegt ein 16-Jähriger im Koma. Verhindern lassen sich solche Unfälle laut der Polizei kaum.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer Explosion in einem Wohnhaus wurde ein 16-Jähriger ins künstliche Koma versetzt.
- In der Wohnung fanden Ermittler zahlreiche selbst gebastelte Sprengmittel.
- Solche Vorfälle lassen sich laut der Luzerner Polizei jedoch nicht verhindern.
Am Samstag kam es in Wolhusen LU zu einer Explosion in einem Wohnhaus. Dabei wurde ein 16-jähriger Schweizer schwer verletzt. Mit einem Rettungshelikopter musste er ins Spital gebracht werden, momentan kämpft er im künstlichen Koma um sein Leben.
Bei einer ersten Wohnungskontrolle seien gemäss der Luzerner Polizei diverse pyrotechnische Gegenstände, gebastelte Sprengmittel und weitere unbekannte Substanzen gefunden worden. Spezialisten des Zürcher Entschärfungsdienstes des Forensischen Instituts (ZED) hätten gezielte Sprengungen in der Nacht auf Sonntag durchgeführt.
Sprengstoff kann selbst gebastelt werden
Wie die Kantonspolizei Luzern auf Anfrage von Nau mitteilt, sind solche Explosionen im Kanton selten. «Es gibt aber immer wieder Fälle, bei denen wir mit explosivem Material konfrontiert sind.» Dieses könne dann jeweils gesprengt werden.
Doch wie kommt ein 16-Jähriger an Sprengstoff? Die Ermittlungen laufen noch, die Polizei kann dazu keine Angaben machen. Doch klar ist: Chemikalien für den Bombenbau sind relativ leicht zu beschaffen. Frei käufliche Produkte lassen sich mit der richtigen Anleitung aus dem Internet in Sprengstoff verwandeln.
Auch der Bundesrat hat die Problematik erkannt – er möchte den Handel mit solchen Chemikalien nach EU-Vorbild einschränken. Die Europäische Union hat entsprechende Bestimmungen zum Verkauf und der Verwendung von sogenannten Vorläuferstoffen 2014 erlassen. Dies, nachdem bei Anschlägen wie 2011 im norwegischen Oslo selbstgebastelte Bomben aus Dünger zum Einsatz gekommen waren.
Polizei ist machtlos
Die Kantonspolizei Luzern betont, dass das Hantieren mit Sprengstoff illegal ist. Wer fahrlässig eine Explosion verursacht, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft. Auch der Besitz ist strafbar.
Dass sich Menschen solches Material beschaffen, kann die Polizei jedoch nicht verhindern. «Es gibt trotz Gesetzen und Überwachungsmöglichkeiten stets irgendwelche Schlupflöcher». Gegen Hobby-Bombenbauer ist die Polizei also machtlos.