Post löscht Adresse – Zürcher Geschäft muss dichtmachen!

Monatelang kamen bei einem Bülacher Geschäft keine Rechnungen an, weil die Post unbeabsichtigt die Adresse gelöscht hatte. Der finanzielle Schaden ist immens.

Die Post löschte unabsichtlich die Geschäftsadresse eines Bülachers Laden-Besitzers – woraufhin ein grosser finanzieller Schaden entstand. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bülacher erfüllte sich einst den Traum eines eigenen Modellflugzeug-Ladens.
  • Doch nun muss der Mann ebendieses wieder schliessen.
  • Ein folgenschwerer Fehler der Post führte zu diesem Ungemach.

This Wolfensberger muss nach fast fünf Jahren seinen Modellflugzeug-Laden aufgeben. Wie der «Zürcher Unterländer» berichtet, ist dies auf einen verhängnisvollen Irrtum der Post zurückzuführen.

Da seine Geschäftsadresse unabsichtlich gelöscht wurde, trafen Rechnungen bei ihm nicht ein. Und auf bereits bezahlte Artikel wartete er vergeblich. Es gab nicht nur direkten finanziellen Schaden, auch seine Kunden wanderten aufgrund der Probleme teilweise von ihm zur Konkurrenz ab.

Ursprung des Problems

Im Oktober des vergangenen Jahres entfernte die Post die Geschäftsadresse von Wolfensberger wegen eines Fehlers von ihren Listen. Aus mehreren Gründen fiel dem Aviatik-Enthusiast das Problem nicht sofort auf. So erhielt er etwa weiterhin Lieferungen von privaten Paketdiensten, wie er dem SRF-Magazin «Espresso» erzählt.

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Ausserdem empfängt er viele Rechnungen nicht monatlich, sondern nur gebündelt im Quartal. Im Januar erkundigte sich dann seine Versicherung nach einer neuen Geschäftsadresse. Erst dann fiel Wolfensberger der Fehler auf.

Geständnis der Post

Obwohl die Post ihren Fehler eingestand und die Adresse wieder in das System aufnahm, führte dieses Missverständnis zu einer Lawine von Mahnungen und Inkassoforderungen.

Den Traum seines Modellflugzeug-Ladens muss Wolfsenberger nun aufgeben. (Symbolbild) - Unsplash

Einen Schaden von mindestens 20'000 Franken kann Wolfensberger direkt nachweisen. Einen Umsatz von 75'000 Franken müsse er erwirtschaften, um den Schaden zu kompensieren.

Entschädigung der Post deckt nicht «annähernd den Schaden»

Gegenüber «Espresso» erklärt die Post, dass sie nicht für entgangene Gewinne haftbar sei, bei Mahnungen würden sie sich hingegen kulant zeigen.

Die Post bot This Wolfensberger eine Entschädigung von 1500 Franken an und wollte eine Stillschweigevereinbarung erwirken. Erst als das Schweizer Radio auf sie zukam, erhöhten sie den Betrag. «Er deckt aber nicht einmal annähernd den angerichteten Schaden», erklärt Wolfsenberger dem «Zürcher Unterländer».

Deswegen muss er nun die Tore seines Ladens für immer schliessen. «Ich fühle mich von der Post sabotiert», sagt der Flugzeug-Fan abschliessend.