Presserat rügt falsches Zitat in «Basler Zeitung»
Wegen eines falsch wiedergegeben Zitats im Zusammenhang mit einem Lehrauftrag der Universität Basel weist der Schweizer Presserat die «Basler Zeitung» zurecht.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Schweizer Presserat weist die BaZ zurecht, wegen eines falsch wiedergegeben Zitats.
- Er wünscht auch eine bessere Einordnung der zitierten Aussagen aus einem Blog-Eintrag.
Der Titel des gerügten Artikels, «Schutzbach verliert Lehrauftrag», war falsch, wie der Presserat am Donnerstag mitteilte. Schon länger sei festgestanden, dass Genderforscherin Franziska Schutzbach kein neuer Lehrauftrag erteilt werde. Mit dem falsch wiedergegeben Zitat habe die «Basler Zeitung» (BaZ) die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt.
Eine weitere Beschwerde im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Schutzbach wies der Presserat dagegen ab. Die BaZ habe die Vorwürfe gegen die Genderforscherin genügend belegt, die Betroffene dazu befragt und entscheidende Antworten wörtlich im Artikel veröffentlicht.
Der Presserat hätte sich eine bessere Einordnung der von der BaZ zitierten Aussagen aus einem Blog-Eintrag von Schutzbach gewünscht. Der Autor habe mit keinem Wort erwähnt, dass es sich beim Blog-Eintrag in grossen Teilen um ein Gedankenspiel gehandelt habe.
Nicht zuständig für Journalisten-Tweet
Nicht eingetreten ist der Presserat im Weiteren auf eine Beschwerde gegen einen privaten Tweet eines BaZ-Journalisten. Twitter sei in der Regel kein redaktionell bearbeitetes Medium. Dies wäre laut dem Geschäftsreglement des Presserats für ein Eintreten erforderlich.
Die BaZ könne ausserdem nicht verantwortlich sein für einen Text, der nicht von ihr redigiert wurde. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Autor des Tweets häufig twittert und dies mit der Identifikation als BaZ-Journalist.