Prozess gegen Syrer wegen versuchter Nötigung gegen «Charlie Hebdo»

Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona beginnt heute der Prozess gegen einen in der Schweiz lebenden Syrer.

Nach dem Anschlag auf die «Charlie Hebdo»-Redaktion 2015 reagierten Menschen weltweit mit dem Slogan «Je suis Charlie». - Keystone

Er drohte den Redaktions-Mitgliedern der Satire-Zeitschrift «Charlie Hebdo» den Tod an, sollten sie Mohammed-Karikaturen publizieren. Dem 30-Jährigen wurde eine schwere psychische Störung sowie eine Schuldunfähigkeit attestiert, weshalb die Bundesanwaltschaft eine stationäre therapeutische Massnahme beantragt.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Januar 2023 von der Schweiz aus die Redaktion der Satire-Zeitschrift «Charlie Hebdo» in Frankreich durch Androhung ernstlicher Nachteile zu nötigen, von der Veröffentlichung von Karikaturen des islamischen Propheten Mohammed abzusehen. Die Nachrichten schickte der Beschuldigte via das Kontaktformular auf der Internetseite des Satire-Magazins und über die Social-Media-Plattform Facebook.

Die Herausgeberin von «Charlie Hebdo» schätzte die Drohung als sehr ernstzunehmen ein, wie aus der Anklageschrift hervorgeht. Nicht nur führten die Drohungen zu einer Strafanzeige bei den französischen Strafverfolgungsbehörden, sondern sie hatten auch Auswirkungen auf die Belegschaft der Redaktion. Kurze Zeit nach Bekanntwerden der Drohungen durch den Beschuldigten seien drei Mitarbeitende aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen, heisst es in der Anklageschrift weiter.

Im Januar 2015 hatten zwei Männer einen islamistisch motivierten Terroranschlag auf die Redaktion von «Charlie Hebdo» in Paris verübt. Die Täter wurden damals von Sicherheitskräften erschossen. Die provokanten Mohammed-Karikaturen von «Charlie Hebdo» sorgten immer wieder für Proteste in muslimischen Ländern.