Prozess um UBS Datendiebstahl wird ohne Angeklagten durchgeführt
Ein UBS-Angestellter soll 233 Kundendaten an ein deutsches Bundesland verkauft haben. Die Deliktsumme beträgt 1,62 Millionen Franken.
Das Wichtigste in Kürze
- Der UBS-Angestellte, der des Datendiebstahls bezichtigt wurde, erschien nicht vor Gericht.
- Nun soll der Prozess ohne ihn durchgeführt werden.
Der ehemalige UBS-Angestellte, der des Datendiebstahls bezichtigt wird, ist am Dienstag trotz zweimaliger Vorladung nicht vor dem Bundesstrafgericht erschienen. Der Prozess wird deshalb in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt.
Der Angeklagte soll gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) im Sommer 2012 Kundendaten an das deutsche Bundesland Nordrhein-Westfalen verkauft haben. Die Deliktsumme beträgt rund 1,45 Millionen Euro (1,62 Millionen Franken). Es handelt sich um mindestens 233 Kundendaten von Stiftungen.
Die BA beschuldigt den 45-Jährigen deshalb des qualifizierten wirtschaftlichen Nachrichtendienstes, der Verletzung des Geschäfts- und Bankgeheimnisses und der Geldwäscherei.
Am Dienstag erschien auch die Ehefrau des Mannes nicht vor dem Bundesstrafgericht, obwohl sie vorgeladen worden war. Der Versuch, die Frau polizeilich vorzuführen, misslang. Sie wurde von der Polizei nicht zu Hause vorgefunden. Auch konnte sie telefonisch nicht erreicht werden, wie die vorsitzende Richterin erklärte.
Lediglich die ehemalige Chefin des Angeklagten konnte am Dienstag als Auskunftsperson befragt werden. Dabei stellte das Gericht vor allem Fragen zum System der Bank und zu den Zugriffsberechtigungen. (Fall SK. 2016.34)