Quarantäne für Kleinkinder soll gelockert werden
Gemäss den Vorgaben des Bundesamts für Gesundheit müssten auch Kinder die Quarantäneregeln befolgen – dies ist in vielen Fällen jedoch unzumutbar.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Kinder sind die Quarantäne-Vorgaben des BAG meistens unzumutbar.
- Der Kinderschutz Schweiz verlangt eine Anpassung dieser Regeln.
Kinder, die sich in Quarantäne befinden, müssten eigentlich die gleichen Regeln wie Erwachsene befolgen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nicht zumutbar. Eltern müssen sich entscheiden: Regelbruch oder Kindeswohl.
Wie mehrere Zeitungen von «CH Media» nun berichten, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Quarantäneregeln am 23. Oktober gelockert. Demnach sind «kurze Frischluftepisoden» für Kinder erlaubt. Das BAG habe nun offiziell anerkannt, dass die Bedürfnisse von kleinen Kindern berücksichtigt werden müssen.
Kinderschutz Schweiz begrüsst diese Schritte, wie einer Medienmitteilung der Stiftung zu entnehmen ist. Allerdings müssten die Vorgaben für Kinder noch weiter angepasst werden.
Unklare Anweisungen stiften Verwirrung
«Eltern mit (kleinen) Kindern sollen diese weiterhin wie gewohnt Umsorgen», lautet der erste Punkt. Dabei sollten sie die physischen und psychischen Bedürfnisse der Kinder, also auch solche nach körperlicher Nähe, erfüllen. Weiter wird verlangt, dass Kinder innerhalb der eigenen Wohnung möglichst am normalen Familienleben wie zum Beispiel dem Essen teilhaben können.
Kinderschutz Schweiz verlangt auch einen klaren Hinweis für eine Entschädigung der Eltern, wenn sie Ihre Erwerbstätigkeit für die Kinderbetreuung unterbrechen müssen.
Auch sollten die «Anweisungen zur Isolation» angepasst werden, wie es weiter heisst. Die Formulierungen unter dem Punkt «Ratschläge für Eltern» seien sehr offen. Unklare, unterschiedliche oder nicht umsetzbare Anweisungen an Eltern seinen gemäss Stiftung die Folge. Hier wünsche man sich deutlichere und spezifischere Anweisungen für Eltern, damit diese Kindeswohl und Pandemie-Bekämpfung vereinen können.