Radikaler Prediger bald in Dietikon ZH?

Ein Zürcher Verein muss für seine Einladung des umstrittenen Predigers Omar Abdelkafy scharfe Kritik einstecken. Die Kantonspolizei ist gegen seine Einreise.

Omar Abdelkafy erreicht über seine Social-Media-Kanäle Millionen von Menschen. - Intagram/omarabdelkafy

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zürcher Verein «Dar Al Farah» lädt den Prediger Omar Abdelkafy zu einer Feier ein.
  • Abdelkafy polarisiert mit seinen antisemitischen Aussagen.
  • Die Kantonspolizei fordert ein Einreiseverbot.

Der Zürcher Verein «Dar Al Farah», auch bekannt als «Haus der Freude», hat für seine Jubiläumsfeier eine mehr kontroverse Person eingeladen: Omar Abdelkafy.

Der muslimische Prediger ist bekannt für seine frauenfeindlichen und antisemitischen Äusserungen. Trotzdem hat ihn der Verein, der sich selbst als «Brückenbauer» bezeichnet und zahlreiche Integrationsprogramme anbietet, nach Zürich geholt. «Der Landbote» berichtet darüber.

Viele Experten kritisieren die Einladung heftig. Die Kantonspolizei Zürich reagiert umgehend, fordert nun ein Einreiseverbot für Abdelkafy. Ein Antrag ist gestellt.

Der ägyptische Gelehrte lebt in Dubai. Über die sozialen Medien erreicht er Millionen von Menschen mit seinen Koranlesungen und theologischen Diskussionen. Er ist auch dafür bekannt, Nichtgläubige und Angehörige anderer Religionen zu beleidigen – insbesondere Juden.

Nach einem Terroranschlag der Hamas im Oktober lobte Abdelkafy die Attentäter als Märtyrer auf Youtube. In Videos bezeichnete er Nicht- oder Andersgläubige als «schlimmste Tiere» und warnte Frauen ohne Kopftuch vor «harter Bestrafung im Grab».

Verein reagiert auf Kritik

Der Verein «Dar Al Farah» nimmt schriftlich Stellung zu den Bedenken. «In Bezug auf die Aussagen von Dr. Omar Abdelkafy möchten wir klarstellen, dass wir uns als Verein ‹Dar Al Farah› deutlich von jeglicher Form von Hassrede, Diskriminierung und Gewalt distanzieren.»

Abdelkafy weist die Vorwürfe zurück und betont seine Unterstützung für Meinungsfreiheit. Er behauptet, dass kein international anerkanntes juristisches Gremium seine Arbeit jemals bestraft oder gerügt hat.