Raser vom Gotthard muss nicht hinter Gitter
Ein Deutscher war im Sommer 2014 mit seinem getunten BMW Z4 über die Schweizer Autobahn gebrettert, im Gotthardtunnel erreichte er über 200 km/h. Nun hat das Stuttgarter Landgericht entschieden: Der Mann muss seine Strafe – 30 Monate Haft, davon zwölf Monate unbedingt – nicht absitzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Deutscher war im Sommer 2014 mit über 200 km/h durch den Gotthardtunnel gerast.
- Das Stuttgarter Landgericht hat nun entschieden: Er muss die Strafe nicht absitzen.
Schweizer Richter hatten den Mann aus Ditzingen bei Stuttgart 2017 in Abwesenheit zu 30 Monaten Haft verurteilt - davon 18 auf Bewährung. Das Justizministerium in Bern hatte ein «Ersuchen um Vollstreckung der Freiheitsstrafe» nach Baden-Württemberg übermittelt.
Der Mann war 2014 mit Tempo 200 über eine Schweizer Autobahn gebrettert und erst an einer Polizeisperre gestoppt worden. Auf der Autobahn gilt ein Tempolimit von 120 Stundenkilometern. Im Gotthard-Tunnel habe er das Leben anderer Verkehrsteilnehmer durch riskante Überholmanöver aufs Spiel gesetzt, sagten die Ankläger damals.
Solange der Mann nicht in die Schweiz ausreist, droht ihm nun keine Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat nach Angaben des Landgerichts noch bis Donnerstag (22.3.) Zeit, Rechtsmittel dagegen einzulegen. Bisher sei das aber nicht geschehen.
Der in der Schweiz verurteilte «Gotthard-Raser» muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts am Mittwoch sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe in Deutschland nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Grund sei, dass ein Tempoverstoss in Deutschland keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit sei, für die man nicht ins Gefängnis müsse.