Referenzzinssatz für Hypothek bei Wohnungsmieten bleibt gleich
Der Referenzzinssatz für die Hypothek bei Wohnungsmieten bleibt unverändert auf dem Stand von 1,25 Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Mieter können keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen.
- Hausbesitzer können die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt unverändert. Mieterinnen und Mieter können somit keinen Anspruch auf eine Senkung ihrer Mieten geltend machen. Auf der anderen Seite können Hausbesitzer die Mietzinsen gestützt auf diesen Referenzwert auch nicht erhöhen.
Der hypothekarische Referenzzinssatz verbleibt auf dem Stand von 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstag mitteilte. Auf diesen rekordtiefen Wert war der Satz im letzten März gefallen.
Der dem Referenzzinssatz zugrundliegende Durchschnittszinssatz ist gemäss den Angaben gegenüber der letzten Publikation des hypothekarischen Referenzzinssatzes gesunken. Der Durchschnittszinssatz sank von 1,37 auf 1,35 Prozent.
Referenzzinssatz wurde im herbst 2008 eingeführt
Eine Änderung des momentan geltenden Zinssatzes ist erst angezeigt, wenn der berechnete Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt. Alternativ, wenn er auf über 1,37 Prozent steigt. Grundlage der Berechnung sind die Zinssätze aller inländischer Hypothekarforderungen von Schweizer Banken.
Der Referenzzinssatz wurde im Herbst 2008 eingeführt. Er ersetzte die damals in einzelnen Kantonen massgebenden Zinssätze für die variable Hypothek. Der Referenzzinssatz ist eine der Richtgrössen für die Höhe der Wohnungsmieten.
Seit seiner Einführung ist der Referenzzinssatz noch nie gestiegen. 2008 lag er noch bei 3,5 Prozent, danach sank er schrittweise.
Referenzzinssatz für Hypothek viermal im Jahr veröffentlicht
Der hypothekarische Referenzzinssatz sowie der zugrundeliegende Durchschnittszinssatz werden vierteljährlich durch das BWO bekanntgegeben. Der nächste Veröffentlichungstermin ist am 1. September.