Schinznach-Bad AG: Kranfirma räumt Fehler ein

Am Samstagmorgen prallte ein Zug kurz nach 9 Uhr in einen auf den Geleisen liegenden Kran. Weil die Lokführerin geistesgegenwärtig die Notbremse zog und aus der Kabine flüchtete, kam es zu keinen Verletzten. Nach der Fast-Katastrophe räumt die betroffene Firma nun Fehler ein.

In Schinznach-Bad AG war am Samstagmorgen ein Ausleger eines Baukrans auf einen SBB-Zug gestürzt. - Kantonspolizei Aargau

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Ursache für den Zugunfall mit dem Baukran vom Samstagmorgen in Schinznach-Bad ist menschliches Versagen.
  • Gemäss der betroffenen Baufirma wurde der Ausleger nicht genau im Schwerpunkt angehängt.
  • Zudem sei ein Spannseil, das den Ausleger hätte sichern sollen, gerissen.

Wieso lag da am Samstagmorgen kurz nach 9 Uhr plötzlich ein Kran auf den SBB-Geleisen im aargauischen Schinznach-Bad? Noch bevor die Staatsanwaltschaft des Kanton Aargau ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, gibt die betroffene Kranfirma aus Lachen SZ eine Antwort auf diese Frage.

Bei einem Routine-Eingriff – dem Austausch des defekten Kranauslegers – seien Fehler gemacht worden und diese Fehler waren dann der Grund, warum das 57 Meter lange und 10 Tonnen schwere Stahlseil beim Absenken mit dem Pneukran ausser Kontrolle geriet und auf die SBB-Geleise krachte.

«Spannseil gerissen»

Die Firma Interkran spricht als Ursache für das Unglück aber nicht alleine von menschlichem Versagen, sondern von «Fehler von Mensch und Material». Gegenüber dem «Blick» erwähnt ein Mitglied der Geschäftsleitung ein gerissenes Spannseil: «Das hätte den Ausleger sichern sollen, bevor man ihn absenkt. Der Ausleger kam danach so schnell runter, dass sich der Turm des Pneukrans von selbst über die Geleise drehte.»

Laut dem stellvertretenden Geschäftsführer von Interkran hätte man den Ausleger zudem etwas weiter vorne anketten sollen, dann wäre es nicht zum Unglück gekommen. Jose Teixeira zu «Tele M1»: «Bei der Demontage haben meine Leute den Ausleger falsch angeschlagen und dadurch war er nach vorne gekippt.»

Der Familienbetrieb mache jeden Tag solche Demontagen und der betroffene Monteur habe langjährige Berufserfahrung. Entsprechend schlecht stehe es darum um die Psyche seines Mitarbeiters, so Teixeira weiter. «Ich gebe ihm nun sicherlich Ferien und dann müssen wir schauen, was wir machen. Er ist angeschlagen, am Tiefpunkt und ist sich bewusst, dass es noch viel schlimmer hätte kommen können.»

Mehrjährige Haftstrafe möglich

Obwohl die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft des Kanton Aargau noch laufen, ist also nun klar, dass menschliches Versagen zum Unfall führte. Laut dem Strafrechtsprofessor André Kuhn könnte auf den Monteur deshalb einiges zukommen.

«Im Vordergrund steht versuchte Körperverletzung, weil vorliegend ja niemand verletzt wurde.» Ebenfalls würden eine Verurteilung wegen Verletzung der Regeln der Baukunde und eine Störung des Eisenbahnverkehrs zur Diskussion stehen, so Kuhn.

«Das kann Geldstrafen geben, das kann aber auch zu einer Freiheitsstrafe führen. Auch eine Freiheitsstrafe von mehreren Jahren wäre möglich.» Ob auch die Firma eine Mitschuld trägt und wie gross der Schaden ist, bleibt vorerst unklar.