Schweiz entscheidet sich für deutsche Piranha-IV-Panzer
Die Schweizer Armee plant, deutsche Piranha-IV-Panzer als neues Artilleriesystem zu beschaffen. Dies soll die über 50 Jahre alten Panzerhaubitzen M109 ersetzen.
Das Bundesamt für Rüstung (Armasuisse) hat die Typenwahl getroffen. Wie «Swissinfo» berichtet, fiel die Entscheidung auf das System «AGM Artillery Gun Module» des deutschen Rüstungskonzerns KNDS.
Die Beschaffung soll mit der Armeebotschaft 2025 erfolgen. Das Parlament hat dabei das letzte Wort.
Die genauen Kosten sind noch unklar. Laut «Swissinfo» waren zwei Hersteller im Rennen: KNDS Deutschland GmbH & Co. KG und das schwedische Unternehmen BAE Systems Bofors AB.
Technische Details des Piranha IV
Der Piranha IV ist eine Eigenentwicklung der Schweizer Mowag GmbH. «Hartpunkt» berichtet, dass die Firma 2004 von General Dynamics übernommen wurde.
Die 10x10-Variante des Piranha IV hat ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 40 Tonnen. 17 Tonnen davon stehen als Nutzlast zur Verfügung.
Alle zehn Räder verfügen über einen Antrieb. Die Achsen eins, zwei, vier und fünf sind gelenkt, was eine hohe Geländegängigkeit ermöglicht.
Gründe für die Wahl
Die Wahl der Piranha-Plattform hat laut «Hartpunkt» logistische Vorteile. Das Fahrzeug ist bereits in der Schweizer Armee eingeführt.
Die zusätzliche Achse bietet mehr Platz für einen grösseren Kampfraum. Zudem erlaubt sie ein höheres Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
Der Piranha IV ist kompakter als vergleichbare Modelle. Dies könnte für die Bedürfnisse der Schweizer Armee vorteilhaft sein.
Reaktionen und Ausblick
Die Entscheidung für deutsche Panzer kommt zu einem sensiblen Zeitpunkt. «Blick» berichtet von Spannungen zwischen der Schweiz und Deutschland bezüglich Munitionslieferungen.
Deutschland plant, die Produktion von Gepard-Munition im eigenen Land aufzunehmen. Dies könnte Auswirkungen auf die Schweizer Rüstungsindustrie haben.
Mitte-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter äussert laut «Blick» Bedenken: «Das schadet nicht nur unserem Image, sondern direkt unserer Sicherheit.»
Gesetzliche Anpassungen
Im Schweizer Parlament wird eine Änderung des Kriegsmaterialgesetzes diskutiert. Dies berichtet «Blick» unter Berufung auf SVP-Ständerat Werner Salzmann.
Die Änderung würde die Geltungsdauer von Nichtwiederausfuhr-Erklärungen auf fünf Jahre begrenzen. Danach könnten Länder Schweizer Kriegsmaterial weitergeben.
Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats hat den Vorschlag bereits vorgelegt. Nun liegt der Ball bei der Schwesterkommission des Nationalrats.