Schwyz führt Maskenpflicht für Veranstaltungen ab 50 Personen ein
Weil die Zahl der Infektionen mit dem Coronavirus im Kanton Schwyz stark ansteigen, verschärft der Regierungsrat die Schutzmassnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kanton Schwyz verschärft die Corona-Schutzmassnahmen.
- Ab Freitag gilt an Anlässen mit über 50 Personen eine Maskenpflicht.
Der Kanton Schwyz reagiert auf die steigenden Coronavirus-Fallzahlen. Die Zahl der Coronafälle stieg innerhalb eines Tages um 34 auf 391 an. Ebenso registrierte der Kanton ein weiterer Todesfall. Dabei handle es sich um einen 87-jährigen Mann. Zwölf infizierte Personen seien derzeit zudem im Spital.
Um den steigenden Fallzahlen entgegenzuwirken, weitet der Kanton Schwyz die Massnahmen aus. Diese sollen ab Freitag gelten.
Dazu zählt eine generelle Maskentragepflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 teilnehmenden Personen. Zudem gilt eine Maskentragepflicht, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Etwa für sämtliche öffentlichen und private Veranstaltungen mit bis zu 50 teilnehmenden Personen.
Aber auch in Gastronomiebetrieben, einschliesslich Bars, Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Dazu zählen Verkaufslokale, Postschalter, Kinos und Gotteshäuser.
Veranstaltungen häufigste Quelle
Der Regierungsrat konzentriert sich mit diesen Massnahmen gezielt auf den Bereich der Veranstaltungen, heisst es in einer Mitteilung des Kantons. Dies, da sich diese in der jüngsten Vergangenheit als häufigste Quelle für Ansteckungen gezeigt haben.
Deshalb wird auf zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf eine generelle Maskentragepflicht in den Verkaufslokalen verzichtet. Für diesen Bereich gebe es keine Anzeichen für gehäufte Ansteckungen.