Sechs Jahre Gefängnis für Tötung von «Godzilla»
Das Zürcher Obergericht verurteilte am Donnerstag eine 37-jährige Frau wegen vorsätzlicher Tötung zu sechs Jahren Haft sowie einer bedingten Geldstrafe.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine 31-Jährige hatte im November 2012 ihren brasilianischen Freund erschossen.
- Nun muss sie für die vorsätzliche Tötung sechs Jahre ins Gefängnis.
Die damals 31-jährige Schweizerin hatte im November 2012 ihren 34-jährigen brasilianischen Freund mit Spitznamen «Godzilla» im Streit erschossen. Die Richter erkannten nun auf vorsätzliche Tötung und legten als Strafmass sechs Jahre fest. Der Mutter des Getöteten hat die Beschuldigte eine Genugtuung von 10'000 Franken zu zahlen.
Das Obergericht bejahte zwar eine Notwehrlage, in dieser habe die Beschuldigte aber überrissen reagiert. Immerhin sei sie im Security-Bereich tätig. Die Frau hätte zuerst einen Warnschuss abgeben oder auf die Extremitäten des Mannes zielen sollen.
Keine geplante Tötung — Aber Waffeneinsatz vorausgesehen
Die Oberrichter anerkannten, dass der hünenhafte Kampfsportler der zierlichen Frau körperlich weit überlegen war. Sie gestanden der Beschuldigten auch zu, dass sie die Tötung des Mannes weder geplant noch ursprünglich gewollt habe.
Vorzuwerfen sei ihr aber die Tatsache, dass sie an jenem Novembernachmittag die geladene Schusswaffe mitnahm. Da sie wusste, wie reizbar und gewalttätig er war, habe sie «einen möglichen Einsatz der Waffe vorausgesehen».
Um ihr Leben gefürchtet
Die Verteidigerin plädierte auf einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung. Als der Schwergewichts-Kampfsportler ausrastete und sie bedrohte, in der Wut auch noch das Sofa, hinter dem sie sich verbarrikadierte, mit leichter Hand aus dem Weg räumte, da habe ihre Mandantin um ihr Leben gefürchtet und sie habe die zur Abwehr und Drohung mitgebrachte Pistole aus der Tasche genommen.