Solothurner kommt straffrei davon
Ein Mann konsumierte über mehrere Monate Kinderpornografie und bezahlte für die Schändung von Kindern in Live-Videos. Obwohl der Täter geständig ist, kommt der Mann wegen eines Fehlers bei der Staatsanwaltschaft straffrei davon.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann konsumierte über mehrere Monate pädophiles Material und bezahlte für die Schändung von Kinder in Live-Videos.
- Bei der ersten Anhörung wurde der Mann ohne Beisein eines Anwaltes verhört.
- Aus diesem Grund muss das Verfahren gegen den Mann eingestellt werden.
Über die Zeitspanne von mehreren Monaten hat ein Mann aus dem
Kanton Solothurn kinderpornographisches Material konsumiert und bezahlte für
die Schändung von Kindern. Wie die «Aargauer Zeitung» weiss, soll
der Anlageberater oftmals nicht direkt mit seinen Opfern in Kontakt gestanden
haben. Vielmehr vereinbarte der Mitte 40-Jährige mit Netzwerken aus den Philippinen
und aus Rumänien Sex-Chats. Dabei beobachtete der Solothurner seine Opfer via Skype.
Durch Chat-Nachrichten gab der Mann den Mitgliedern des Netzwerks – meist sind
das Familienangehörige der Opfer - Anweisungen, welche Handlungen die Kinder an
sich vornehmen sollen. Dafür soll der
Mann dabei jeweils zwischen 10 und 30 Dollar bezahlt haben.
«Er hat überhaupt nichts gelernt»
Der Anlageberater war bereits vor acht Jahren wegen harter Pornografie
angeklagt worden. Für die Staatsanwältin ist klar, dass der Mann nichts
dazugelernt hat. Das Problem in vorliegendem Fall sei, dass die betroffenen
Kinder nicht befragt werden können. So drohen in den Philippinen keine Strafen,
wenn in der eigenen Familie Kinder sexuell missbraucht werden. Laut der
Staatsanwältin war sich der Mann dieser Gesetzeslücke durchaus bewusst.
Täter kommt wegen Fehler bei der Staatsanwaltschaft straffrei
davon
Auch wenn keine Zweifel über die strafbaren Handlungen des
Angeklagten bestehen, muss das Gericht den Mann nun laufen lassen. Grund: Der
Staatsanwaltschaft ist beim Verfahren ein grosser Fehler unterlaufen. Gemäss der «Aargauer Zeitung», soll der Beschuldigte bei der Erstbefragung
durch die Kantonspolizei keinen Verteidiger gehabt haben. Nach der Schweizerischen
Strafprozessordnung ist eine Verteidigung aber zwingend notwendig, wenn dem
Angeklagten eine Haftstrafe von über einem Jahr droht. Aus diesem Grund sind
nun alle Beweise, die bei der Hausdurchsuchung, welche am selben Tag wie die
erste Befragung stattfand, nicht zulässig. Auch das Geständnis, welches der
Mann erst durch das Vorlegen der Chat-Protokolle gemacht hat, ist ungültig.
Das Verfahren gegen den Mann musste fallen gelassen werden. Statt
für seine kinderpornografischen Handlungen bestraft zu werden, erhielt der Beschuldigte
eine Entschädigung von 25'000 Franken. Die Verfahrenskosten werden
vom Staat übernommen.