Ständerat stimmt bei Lohnanalysen für Kompromiss
Der Ständerat und der Nationalrat sind sich einig, dass die Lohngleichheit geprüft werden muss. Wie konkret das aber aussehen wird, ist umstritten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei den Lohnanalysen gehen die Meinungen von National- und Ständerat auseinander.
- Ob sie bei Unternehmen ab 100 Arbeitnehmern angewendet werden, ist ungewiss.
Grosse Unternehmen sollen prüfen müssen, ob sie Männern und Frauen gleich viel zahlen. Dieser Massnahme haben National- und Ständerat bereits zugestimmt. Umstritten ist noch, ab welcher Schwelle die Pflicht zur Lohnanalyse gelten soll. Der Ständerat hat sich nun für einen Kompromiss ausgesprochen.
Der Nationalrat hatte in der letzten Session beschlossen, Unternehmen erst ab 100 Vollzeitstellen und nicht ab 100 Arbeitnehmenden zu Lohnanalysen zu verpflichten. Zudem sollen Lernende nicht angerechnet werden.
Der Ständerat hat heute Mittwoch entschieden, beim ersten Punkt an seiner Version festzuhalten: Die Pflicht soll ab 100 Arbeitnehmenden bestehen. Bei den Lernenden dagegen will er dem Nationalrat folgen. Diese sollen nicht angerechnet werden.
Die Ständeratskommission und Justizministerin Simonetta Sommaruga wiesen darauf hin, dass vor allem Frauen Teilzeitstellen bekleideten. Mit der Version des Nationalrates würden Unternehmen mit vielen Teilzeitstellen nicht zur Lohnanalyse verpflichtet.
Weniger als 1 Prozent der Unternehmen
Der Bundesrat hatte eine Schwelle von 50 Angestellten vorgeschlagen. Damit wären 2 Prozent der Unternehmen und 54 Prozent der Arbeitnehmenden erfasst worden. Läge die Schwelle bei 100 Angestellten ohne Lernende, würden 0,9 Prozent der Unternehmen und 46 Prozent der Arbeitnehmenden erfasst.
Die Räte haben die Vorlage auch in anderen Punkten aufgeweicht. So beschlossen sie, die Massnahme auf zwölf Jahre zu befristen. Unternehmen sollen zudem von weiteren Analysen befreit sein, sobald eine Analyse zeigt, dass sie die Lohngleichheit eingehalten haben.
Sanktionen sind im Gesetz nicht vorgesehen. Die Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmenden aber über das Ergebnis der Lohnanalyse informieren. Börsenkotierte Gesellschaften müssen dieses im Anhang der Jahresrechnung veröffentlichten.
Die Vorlage geht nun zurück an den Nationalrat.