Ständeratskommission gegen Entschädigung von Brokern in 2. Säule

Der Bundesrat will die Sozialversicherungsaufsicht modernisieren. Die zuständige Kommission will aber auf eine Entschädigung von Brokern verzichten.

In ihrer bereits dritten Sitzung zum Thema hat die zuständige Nationalratskommission dem vom Bundesrat übernommenen Sozialpartner-Kompromiss eine Absage erteilt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sozialversicherungsaufsicht soll laut dem Bundesrat modernisiert werden.
  • Die zuständige Kommission (SGK-S) ist jedoch nur teilweise einverstanden.
  • Auf die vorgeschlagene Regelung zur Entschädigung von Brokern soll verzichtet werden.

Der Bundesrat will die Sozialversicherungsaufsicht modernisieren. Damit ist die zuständige Kommission des Ständerats grundsätzlich einverstanden. Keinen Handlungsbedarf sieht sie dagegen bei den Entschädigungen für die Vermittlung von Vorsorgegeschäften.

Mit 9 zu 4 Stimmen wurde in der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) entschieden. Sie beantragt, auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Regelung der Entschädigungen von Brokern zu verzichten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Die Ständerats-Kommissionen streiten sich über das Vorhaben des Bundesrats. - sda

Eine solche Regulierung würde die Wahlfreiheit der Unternehmen im Zusammenhang mit Dienstleistungen von Versicherungsbrokern begrenzen. Und zu einer Benachteiligung der KMU führen, argumentierte die Mehrheit.

Weiter entschied die Kommission: Der Einsitz von kantonalen Regierungsmitgliedern und Angestellten soll nicht mehr möglich sein. Und zwar diese der öffentlichen Verwaltung in den Kontrollgremien der regionalen Aufsichtsbehörden. Dieser Vorschlag des Bundesrats ist aber umstritten.

Die Kommission folgte ihm nur mit Stichentscheid des Präsidenten Paul Rechsteiner (SP/SG). Ohne Gegenstimme entschied die SGK-S jedoch, dass die Kantone diese Anpassung innert fünf anstatt zwei Jahren vornehmen müssen.

Die Digitalisierung des Verfahrens soll gefördert werden

Grundsätzlich unbestritten ist das Ziel, die Digitalisierung des Verfahrens im Sozialversicherungsrecht zu fördern. Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission zusätzlich, dass Entscheide auch elektronisch eröffnet werden können. Einstimmig war der Beschluss, der Zentralen Ausgleichsstelle die rechtliche Grundlage zu geben, um ein Informationssystem für den Datenaustausch zu entwickeln. Und zu betreiben.

Das Geschäft kommt in der Sommersession in den Ständerat. Mit der Vorlage will der Bundesrat die seit über siebzig Jahren weitgehend unverändert gebliebene Sozialversicherungsaufsicht modernisieren. Die Anpassungen gehen teilweise auf Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zurück.