Ständeratskommission stimmt Revision des Erbrechts grundsätzlich zu
Die Ständeratskommission stimmt in grossen Teilen mit dem Bundesrat über die Revision des Erbrechts überein. Die Revision fand aber nur eine knappe Mehrheit.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit 7 zu 6 Stimmen stimmte die Ständeratskommission knapp für die Revision des Erbrechts.
- Nur ein Punkt fand keine Mehrheit.
Die Rechtskommission des Ständerats ist grundsätzlich einverstanden mit der Revision des Erbrechts, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Nur der Unterstützungsanspruch der faktischen Lebenspartnerin oder des faktischen Lebenspartners fand keine Mehrheit.
Der Entscheid fiel allerdings knapp aus, mit 7 zu 6 Stimmen, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Zur geplanten Abschaffung des Pflichtteils der Eltern führte die Kommission eine eingehende Diskussion, beantragt aber keine Änderungen. In der Gesamtabstimmung nahm sie die Vorlage ohne Gegenstimme an. Die Vorlage kommt in der Herbstsession in den Ständerat.
Erbrecht an heutige Lebensformen anpassen
Der Bundesrat schlägt vor, das fast 100 Jahre alte Erbrecht an heutige Lebensformen anzupassen. Der Erblasser oder die Erblasserin soll mehr Freiheiten bei der Verteilung des Erbes bekommen. Dies, um den von faktischen Beziehungen geprägten Familienstrukturen gerecht zu werden.
Geplant ist unter anderem, den Pflichtteil der Nachkommen zu verkleinern. Heute stehen Kindern vom gesetzlichen Erbteil drei Viertel als Pflichtteil zu.
Der Bundesrat schlägt vor, diesen Anteil auf die Hälfte zu reduzieren. Der Pflichtteil des Ehepartners oder des eingetragenen Partners soll bei der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs belassen werden. Den Pflichtteil der Eltern möchte der Bundesrat hingegen ganz streichen.