Teilzonenplan FLAWA-Areal Ost untersteht fakultativem Referendum

Im vergangenen Sommer hat der Gemeinderat fünf Teilzonenpläne nach altem Baurecht erlassen und öffentlich aufgelegt. Der Teilzonenplan FLAWA-Areal Ost untersteht nun als zweiter dem fakultativen Referendum, das bis zum 14. Mai 2018 dauert.

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Am 1. Oktober 2017 ist im Kanton St.Gallen das neue Planungs- und Baugesetz in Kraft getreten. Es hat das bisherige Gesetz über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht aus dem Jahre 1972 abgelöst. Die Gemeinden haben zehn Jahre lang Zeit, den kommunalen Zonenplan und das Baureglement an das neue kantonale Planungs- und Baugesetz anzupassen. Das heisst: Seit dem 1. Oktober 2017 können keine Teilzonenpläne mehr, gestützt auf das aufgehobene Planungs- und Baugesetz, erlassen werden. Der Gemeinderat hat aus diesem Grund im August 2017 noch fünf Teilzonenpläne nach altem Recht erlassen. Vom 30. August 2017 bis 28. September 2017 sind diese öffentlich aufgelegen. Die Einsprachen gegen die jeweiligen Teilzonenpläne führen zu unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten. Als zweiter untersteht nun der Teilzonenplan FLAWA-Areal Ost dem fakultativen Referendum.

Einsprachen gegen Teilzonenplan

Die Grundstücke Nummer 302 und 303 der Flawa AG befinden sich in der «Gewerbe-Industriezone». Die Schällibaum Ingenieure und Architekten AG aus Wattwil besitzt ein Kaufrecht für die beiden Grundstücke und möchte diese so rasch als möglich über einen Sondernutzungsplan entwickeln. Im Vordergrund stehen Wohnnutzungen und Gewerbeflächen. Zu diesem Zweck muss die heutige «Gewerbe-Industriezone» in eine «Wohn-Gewerbezone» umgezont werden. Das Kantonsstrassenprojekt Wiler-/St.Gallerstrasse und der geplante Bau eines Kreisels am Isny-Platz werden im Teilzonenplan bereits berücksichtigt.

Während der Auflagefrist sind beim Gemeinderat Einsprachen gegen den Teilzonenplan FLAWA-Areal Ost eingegangen. Der Rat ist auf die Einsprachen entweder nicht eingetreten oder hat diese abgewiesen. Nach Ablauf des Referendumsverfahrens können diese Entscheide noch beim Baudepartement des Kantons St.Gallen angefochten werden.

40-tägige Referendumsfrist

Am Dienstag, 3. April 2018, beginnt nun die 40-tägige Referendumsfrist, welche bis zum 14. Mai 2018 dauert. Während dieser Zeit können der Teilzonenplan FLAWA-Areal Ost sowie der Planungsbericht im Gemeindehaus am Anschlagbrett im 2. Stock von jedermann eingesehen werden.

-Mitteilung der Gemeinde Flawil