Teure Überwachungsmassnahmen könnten Strafverfolgung behindern

Polizei und Staatsanwaltschaften könnten in Zukunft häufiger auf Telefon- und Internetüberwachung verzichten. Davor warnt die Eidgenössische Finanzkontrolle.

Die Telefon- und Internetüberwachung ist aus Sicht der Finanzkontrolle nützlich bei der Aufklärung von Straftaten. Weil die Massnahmen teuer sind, könnten die Strafverfolgungsbehörden aber zunehmend darauf verzichten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Überwachung von Telefon- und Internet wird immer schwieriger und teurer.
  • Deshalb könnte es sein, dass Polizei und Staatsanwaltschaft häufiger darauf verzichten.
  • Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) befürchtet, dass das der Strafverfolgung schadet.

Zur Aufklärung von Straftaten können die Strafverfolgungsbehörden sowie der Nachrichtendienst Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Zuständig ist der Dienst ÜPF. Die EFK hat nun Kosten und Nutzen unter die Lupe genommen.

Dabei habe sich gezeigt, dass die Massnahmen nützlich für die Aufklärung von Straftaten seien. Wobei weder der Nutzen quantifiziert noch die Vollkosten aller Beteiligten genau beziffert werden könnten. Das schreibt die EFK in einem am Montag veröffentlichten Bericht.

Der Nutzen wird gemäss der EFK allerdings geschmälert durch die zunehmende Verschlüsselung der Kommunikation, beispielsweise durch Skype oder Whatsapp. Bei verschlüsselten Daten ist der Inhalt der Kommunikation unbekannt. Bekannt sind nur die Randdaten – zum Beispiel, wann die Kommunikation stattfand.

Mehr Staatstrojaner könnten eingesetzt werden

In mehr als der Hälfte der Echtzeitüberwachungen resultierten mindestens teilweise verschlüsselte Daten, schreibt die EFK. Dies berge das Risiko, dass die Strafverfolgungsbehörden vermehrt auf weniger effektive Ermittlungstaktiken auswichen. Es sei aber auch denkbar, dass in schwerwiegenden Fällen vermehrt Govware (Staatstrojaner) eingesetzt würde, ein sehr teures Instrument.

Das Ausweichen auf andere Instrumente wiederum könnte dazu führen, dass dem Dienst ÜPF Mittel fehlen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen sich nämlich an den Kosten der Überwachung beteiligen.

Im Jahr 2017 zahlten sie 13 Millionen Franken. 4,1 Millionen Franken blieben beim ÜPF, den Rest leitete dieser an die Telekomunternehmen weiter, welche bei der Überwachung mitwirken müssen. Insgesamt wies der Dienst ÜPF Kosten von 29,3 Millionen Franken aus.

Strafverfolgung könnte behindert werden

Ab dem laufenden Jahr fallen wegen Investitionen zusätzliche Kosten im Millionenbereich an. Um den anvisierten Kostendeckungsgrad von 70 Prozent zu erreichen, seien massive Gebührenerhöhungen notwendig, schreibt die EFK. Aus ihrer Sicht ist es aber fraglich, ob diese tatsächlich realisiert werden können.

Die bereits erfolgten Erhöhungen seien auf breite Ablehnung gestossen, gibt sie zu bedenken. Es sei möglich, dass die Strafverfolgungsbehörden aufgrund von Budgetbeschränkungen auf hilfreiche Ermittlungsmassnahmen verzichten müssten und somit die Strafverfolgung behindert werde.

Die EFK empfiehlt daher dem Generalsekretariat des Justiz- und Polizeidepartements, den Kostendeckungsgrad von 70 Prozent zu überprüfen. In anderen Ländern sei der Staat bedeutend an der Finanzierung der Fernmeldeüberwachung beteiligt, hält sie fest.

Zahlt am Schluss der Bürger?

Möglich wäre auch, dass die Telekomunternehmen mehr Kosten tragen. Allerdings zahle am Ende der Bürger – ob via Steuern oder via Telefonrechnung. Wichtig sei, dass das Finanzierungssystem eine effektive Ausübung der Strafverfolgung nicht behindere.

Der Dienst ÜPF ist mit diesem Befund einverstanden. Um die Negativspirale von immer höheren Gebühren und weniger Massnahmen durchbrechen zu können, müsse ein neues Finanzierungsmodell gefunden werden. Eine Arbeitsgruppe werde dem Bundesrat einen Vorschlag vorlegen.

Ausserdem wird eine Grundlage für eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Dienst und dem Informatik Service Centers des Justiz- und Polizeidepartements geschaffen. Die EFK empfiehlt das im Zusammenhang mit der Berechnung des Kostendeckungsgrades. Dieser liege heute tiefer als ausgewiesen.

Überwachung löst Fall von Menschenhandel

Die EFK nennt in ihrem Bericht auch Beispiele für den Nutzen der Überwachung, darunter einen Fall von Menschenhandel im Rotlichtmilieu. Dank den Informationen aus Echtzeitüberwachungen habe die Tat erwiesen werden können. Am Ende seien sechs Personen festgenommen und die Opfer in Obhut gebracht worden.

In einem anderen Fall trug die Überwachung laut der EFK zur Aufklärung eines Tötungsdelikts bei. Das Bewegungsbild des Mobiltelefons erlaubte es, die Leiche zu finden und half dabei, den Verdächtigen zum Geständnis zu bewegen.