Thurgauer Polizist rechtfertigt sich vor Gericht für Blaulichtfahrt
Vor Gericht verteidigt ein Kader-Polizist seine gefährliche Fahrt unter Einsatz des Blaulichts.
Am Donnerstag hat ein Kader-Polizist am Bezirksgericht in Münchwilen TG die Gründe für eine Blaulichtfahrt ausgeführt. Er hatte innerorts in Bettwiesen TG mit rund 110 km/h einen Unfall verursacht. Damals sei er zu einem Tatort mit einer unübersichtlichen Situation unterwegs gewesen, sagte er vor Gericht.
Er habe als Kommando-Pikettchef der Kantonspolizei Thurgau einen Anruf bekommen, dass in einer Wohnung in Kreuzlingen TG eine Person mit Stichverletzungen vorgefunden worden sei. Ausserdem sei ein Mann aus dem dritten Stock der Liegenschaft gestürzt und verstorben, erklärte der Kader-Polizist vor Gericht.
Die Lage sei unübersichtlich, gar chaotisch gewesen. Er habe deshalb den Eindruck gewonnen, möglichst schnell ausrücken zu müssen. Vieles sei unklar gewesen, erklärte er vor Gericht.
Staatsanwaltschaft sieht keine Dringlichkeit
Er habe so rasch wie möglich die Einsatzkräfte vor Ort unterstützen, die Lage koordinieren wollen. Es sei ungewiss gewesen, ob hinter der Tat gar Terrorismus, politische Motivation oder organisiertes Verbrechen steckte.
Die Staatsanwaltschaft sieht hingegen für jene Fahrt am Sonntagmorgen am 3. April 2022 keine Dringlichkeit. Zu jenem Zeitpunkt seien bereits zahlreiche Einsatzkräfte inklusive der Einsatzleitung vor Ort gewesen. Die Lage sei unter Kontrolle gewesen.
Forderung nach bedingter Freiheitsstrafe
Für den Kader-Polizisten habe keine Berechtigung für eine Dringlichkeitsfahrt beziehungsweise einer so massive Geschwindigkeitsübertretung bestanden. Wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln forderte die Staatsanwaltschaft eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten.
Der Beschuldigte fuhr mit Blaulicht und Sirene von Bronschhofen SG in Richtung Kreuzlingen TG. Als er mit 110 km/h in Bettwiesen in die Hauptstrasse einbog, konnte er trotz Vollbremsung eine Kollision nicht verhindern.