Thurgauer Regierung räumt nach Untersuchungsbericht Fehler ein

Die Untersuchungskommission hat im Fall Hefenhofen Fehler auf verschiedenen Ebenen festgestellt. Die Thurgauer Regierung entschuldigt sich.

Das Militär sichert die Pferde vom Hof von Ulrich K., der unter dem Verdacht der Quälerei von Pferden steht. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall Hefenhofen in Frauenfeld wurden Versäumnisse auf verschiedenen Ebenen festgestellt.
  • Insgesamt hätten die Behörden stets geschwankt zwischen Deeskalation und Repression.
  • Die Thurgauer Regierung entschuldigt sich nun und stellt Verbesserungen in Aussicht.

Die unabhängige Untersuchungskommission hat im Fall Hefenhofen Fehler auf verschiedenen Ebenen festgestellt. Die Thurgauer Regierung entschuldigt sich und stellt Verbesserungen, aber keine personellen Konsequenzen, in Aussicht.

Im August 2017 waren die seit 1995 andauernden Auseinandersetzungen zwischen den Thurgauer Behörden und einem Pferdehändler aus Hefenhofen eskaliert. Es kam zu einem Polizeieinsatz, bei dem der Hof geräumt wurde.

Um die Vorwürfe gegen die Behörden zu klären, setzte der Thurgauer Regierungsrat im September 2017 eine achtköpfige Untersuchungskommission unter der Leitung des Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster ein. Sie sollte überprüfen, wie Verwaltung und die Politik in diesem Fall gearbeitet haben.

46 Bundesordner mit Akten

Die Kommission befragte 49 Behördenvertreter und sichtete 46 Bundesordner mit Akten. Am Mittwoch präsentierte sie in Frauenfeld das Ergebnis.

Hanspeter Uster stellte Versäumnisse auf verschiedenen Ebenen – nicht nur im Veterinäramt – fest. Involviert gewesen sei eine ganze Reihe von Ämtern und Departemten. Insgesamt hätten die Behörden stets geschwankt zwischen Deeskalation und Repression.

Die Massnahmen zur Deeskalation hätten aber eher die Position des Pferdehändlers gestärkt. Weil dafür Verfahren sistiert wurden, habe man Druckmittel aus der Hand gegeben.

Uster schilderte ein konkretes Beispiel, bei dem die Behörden die Sicherstellung eines verletzten Fohlens nicht durchsetzten. Den Erhalt des Herausgabebefehls habe der Pferdehändler mit einem grossen Lachen unterzeichnet. «Dieses Lachen hallte in den Köpfen der Betroffen noch sehr lange nach», schilderte Uster.

Verbesserungen empfohlen

Die Untersuchungskommission empfiehlt eine ganze Reihe von organisatorischen und strukturellen Anpassungen. Bei der Kantonspolizei soll eine Fachstelle zur Ermittlung von Strafsachen im Tierschutz eingerichtet werden. Weiter brauche es das Beschwerderecht eines Tierschutzdachverbandes.

Direkt nach den Ausführungen von Uster nahmen die beiden Thurgauer Regierungsmitglieder Cornelia Komposch und Walter Schönholzer Stellung. Die ganze Regierung war dabei anwesend.

Über all die Jahre habe es keine kohärente und erfolgversprechende Strategie gegeben, die auch durchgesetzt wurde, räumte Regierungspräsidentin Komposch ein. Aus Sicherheitsbedenken, aber auch aus rechtlichen, sozialen und finanziellen Überlegungen sei man nicht mit der notwendigen Konsequenz vorgegangen.

Für die Fehleinschätzungen und Versäumnisse seien nicht eine Person, ein einzelnes Amt oder ein einzelnes Departemente verantwortlich. Deshalb seien auch keine personellen Konsequenzen angezeigt, «aber strukturelle und organisatorische Veränderungen sehr wohl», stellte Komposch fest.

Im Namen der Regierung entschuldigte sich die Regierungspräsidentin für die Fehler und für das Tierleid, das entstanden sei.

Sie kündigte Veränderungen auf verschiedenen Ebenen an. Unter anderem wird das Veterinäramt personell verstärkt und organisatorisch optimiert.

Justiz ermittelt weiter

Der Kanton rechnet für die Untersuchung mit Kosten von 818'000 Franken. Der Verkauf der beschlagnahmten Pferde brachte 245'000 Franken ein. Die erwarteten Kosten für die Vollstreckung des Tierhalteverbots fallen dadurch mit 67'000 Franken moderat aus.

Unabhängig von der Arbeit der Untersuchungskommission befasst sich auch die Justiz mit dem Fall. So wurden von Tierschutzorganisationen Strafanzeigen gegen den Thurgauer Kantonstierarzt, gegen dessen Stellvertreter sowie gegen den zuständigen Regierungsrat Walter Schönholzer (FDP) eingereicht.

Im Januar 2018 erteilte dann allerdings das Büro das Grossen Rats keine Ermächtigung für ein Strafverfahren gegen Schönholzer.

Bei den anderen Strafanzeigen liefen die Abklärungen weiter, es gebe noch keine Ergebnisse, sagte Marco Breu, Sprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft, gegenüber Keystone-SDA.