Tötungsdelikt unter Hanf-Anbauern vor Baselbieter Strafgericht

In Muttenz BL muss sich ab heute ein Mann wegen eines Tötungsdelikts verantworten. 2017 soll er den Betreiber einer Hanf-Indooranlage erschossen haben.

Vor dem Baselbieter Strafgericht muss sich 59-jährigen Iraner verantworten. (Archivbild) - sda - Hochbauamt Baselland/Tom Bisig

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Konflikt zwischen zwei Hanf-Anbauern im Baselbiet endete 2017 tödlich.
  • Der 54-jährige Angeklagte muss sich ab heute wegen Mord vor dem Strafgericht verantworten.

Ab heute Montag kommt am Baselbieter Strafgericht in Muttenz BL ein Tötungsdelikt unter Betreibern einer Hanf-Indooranlage in Laufen BL zur Verhandlung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, den Auftraggeber «in skrupelloser Weise» erschossen zu haben. Die Tat liegt ziemlich genau drei Jahre zurück.

Laut Anklageschrift der Baselbieter Staatsanwaltschaft hat der heute 58-jährige Beschuldigte am Morgen des 21. August 2017 dem damals 34-jährigen Opfer vor der Indooranlage aufgelauert und den wehr- und ahnungslosen Mann aus nächster Nähe unvermittelt erschossen.

Mehrere Anklagepunkte

Die Anklage lautet auf Mord sowie auf Zuwiderhandlungen gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz als Nebenpunkte. Zur Anklage kommt überdies die Vernachlässigung von Unterhaltspflichten gegenüber seinen zwei Söhnen.

Dem Tötungsdelikt sei ein anschwellender Konflikt zwischen dem mutmasslichen Täter und dem Opfer vorangegangen, heisst es in der Anklageschrift.

Das spätere Opfer, das als Geld- und Auftraggeber bezeichnet wird, habe die Indooranlage in einer Liegenschaft bei einem Steinbruch in Laufen vergrössern wollen.

Er habe deswegen den Beschuldigten, der für den Aufbau und Betrieb zuständig gewesen sei, aufgefordert, den Teil des Gebäudes zu räumen, den dieser als Wohnung habe nutzen wollen.

Streit eskalierte

Der Beschuldigte habe sich zunehmendem Druck ausgesetzt und sich bedroht gefühlt, heisst es weiter in der Anklageschrift. Einen Tag vor der Tat habe das Opfer in einem eskalierenden Streit am Telefon angekündigt, das Haus am Folgetag selber räumen zu wollen. Der Beschuldigte habe darauf nur noch drei Möglichkeiten gesehen, sich aus der Lage zu befreien: Suizid, Flucht ins Ausland oder Tötung, wie zu lesen ist.

Am Tag der Tat lauerte der mutmassliche Täter dem Opfer laut Anklageschrift mit geladener Pistole auf. Als dieses am Steinbruch aufgetaucht war, sei der Beschuldigte mit gezückter Waffe auf ihn zu getreten und habe aus zwei bis drei Metern Distanz einen Schuss auf die Brust abgegeben – in der Absicht den Geschäftspartner zu töten oder «zumindest tödliche Verletzungen in Kauf zu nehmen».

Prozess dauert drei Tage

Der Angeklagte habe «in skrupelloser Weise» gehandelt, heisst es in der Anklageschrift. Dies mit der Absicht, sich durch die Tötung seines Gegenübers aus der Drucksituation, in die er sich selber hinein manövriert habe, zu befreien.

Der Prozess vor dem Baselbieter Strafgericht ist auf drei Tage angesetzt. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.