Über 100 Tiere gehalten - Züchter-Duo blitzt vor Berner Gericht ab

Ein Berner Züchter-Duo, das mehr als hundert Tiere hielt, ist zu Recht von den kantonalen Behörden in die Schranken gewiesen worden.

Hund im Auto (Symbolbild). - Keystone

Zu diesem Schluss kommt das bernische Verwaltungsgericht in einem am Montag publizierten Urteil.

Innert zwei Jahren sei der Tierbestand von 50 auf gut 100 Tiere angewachsen, stellte die bernische Volkswirtschaftsdirektion kürzlich fest. Die Halter seien mit dem grossen Tierbestand offensichtlich überfordert.

Bei Kontrollen habe man wiederholt unterernährte Hunde, Katzen und Kaninchen angetroffen. Die Hunde hätten auch zu wenig Auslauf. Schlecht sei zudem das Entwurmungs-, Impf- und Hygienemanagement. Die Tierhalter, die in einem Dorf zwischen Bern und Solothurn leben, seien uneinsichtig.

Im Juli 2018 sprach der kantonale Veterinärdienst ein Verbot für die Zucht und den Handel mit Tieren sowie ein teilweises Tierhalteverbot aus. Zudem ordnete er eine Reduktion des Tierbestands an. Doch davon wollten die Tierhalter nichts wissen.

Ende Oktober beschlagnahmte der Veterinärdienst 20 Hunde, sieben Katzen, acht Kaninchen, zwei Meerschweinchen und sieben Küken. Die Tierhalter legten gegen verschiedene Entscheide Rechtsmittel ein.

Das Verwaltungsgericht hat zwar erst eine Zwischenverfügung in Zusammenhang mit dem Zucht- und teilweisen Tierhalteverbot beurteilt und dabei die Tierhalter abblitzen lassen. Bei dieser Gelegenheit machte das Gericht aber bereits deutlich, dass die Rechtslage klar sei und es in der Sache die Vorinstanzen stützen werde.

Die Beschwerdeführer seien offensichtlich überfordert mit der grossen und ständig ansteigenden Anzahl Tiere und wehrten sich trotzdem gegen Kastrationen.

Entschieden ist der Fall allerdings noch nicht. Das Urteil des Verwaltungsgerichts kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Wie es mit den beschlagnahmten Tieren weitergeht, muss erst einmal die bernische Volkswirtschaftsdirektion entscheiden.