Uneinig über Gültigkeit einer Baselbieter Tempo-30-Initiative

Eine Initiative fordert, dass die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen nicht mehr allein durch einen Gemeinderatsbeschluss erfolgen darf.

Die Justiz- und Sicherheitskommission des Baselbieter Landrats erklärt die TCS-Gesetzesinitiative «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes» teilweise rechtsgültig. - Keystone

Die Initiative verlangt, dass für die Einführung von Tempo 30 auf Kantonsstrassen ein Beschluss des Gemeinderats nicht mehr ausreichen soll, sondern es zwingend eine Volksabstimmung bedarf. Zudem sollten vorgängig andere Lärmschutzmassnahmen wie der Einbau eines Flüsterbelags geprüft werden.

Die Baselbieter Regierung erklärte die Initiative gestützt auf ein Rechtsgutachten für rechtsungültig. Die Initiative verstosse in mehrfacher Hinsicht gegen übergeordnetes Recht – so etwa gegen die in der Bundesverfassung festgelegte Hoheit des Kantons über die Kantonsstrassen und gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung.

Kommissionsbericht widerspricht Regierungsmeinung

Die Justiz- und Sicherheitskommission des Landrats kommt nun zu einem anderen Schluss, wie sie in ihrem am Dienstag veröffentlichten Kommissionsbericht ausführt. Auch sie stützt sich auf ein Rechtsgutachten.

Die Kommission setzt sich auf den Standpunkt, dass die Initiative nur den innerkommunalen Prozess breiter abstützen wolle, der zu einem Antrag auf Einführung von Tempo 30 zu Handen der kantonalen Behörden führe. Dies sei rechtlich zulässig.

Lediglich ein Passus der Übergangsbestimmung könne als problematisch angesehen werden, was aber letztlich nicht ausschlaggebend sein dürfe. Die Kommission beschloss mit grossem Mehr, die Initiative als teilgültig zu erklären.