Vater vergewaltigt Tochter – Gericht will, dass Sohn davon erfährt

Die Kesb will einen Jungen trotz Widerstand der Mutter über die Missbrauchstaten des Vaters informieren. Das Bundesgericht äussert scharfe Kritik an den Plänen.

Das Bundesgericht hat eine Weisung des Kesb in einem komplizierten Baselbieter Fall aufgehoben. - Getty

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vater sitzt wegen Vergewaltigung der Tochter seit 2015 in Haft.
  • Seit einigen Jahren versucht er Kontakt zu seinem Sohn herzustellen.
  • Die Kesb wollte, dass der 12-Jährige über die Taten seines Vaters aufgeklärt wird.
  • Die Mutter hat sich erfolgreich dagegen vor Bundesgericht gewehrt.

Ein Baselbieter Vater sitzt seit 2015 wegen schwerer Sexualstraftaten in Haft. Unter anderem hat er die ältere Halbschwester seines Sohnes vergewaltigt sowie mehrfach missbraucht und geschändet. Nun möchte dieser Mann Kontakt zu seinem mittlerweile zwölfjährigen Sohn, der bei der Mutter lebt.

Einen solchen Antrag stellte der Inhaftierte bereits 2016, zog ihn jedoch wieder zurück. Wie die «BaZ» schreibt, bekundete der Mann vor gut zwei Jahren jedoch erneut Interesse an einem Kontakt. Er meldete sich deshalb bei der zuständigen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb). Die Mutter wehrte sich entschieden dagegen, der Vater hielt jedoch an seinem Antrag fest.

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Die Kesb entschied schliesslich am 19. Oktober 2022, dass die Frau ihren Sohn gegen ihren Willen über den Vater und seine Straftaten aufklären lassen müsse. Übernehmen sollte dies die Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Das Kind solle sich mit seinem Vater auseinandersetzen können, hiess es. Dies, damit zu einem späteren Zeitpunkt allenfalls ein Kontaktrecht eingeräumt werden könne. Für einen entsprechenden Termin in der Psychiatrie wurde ihr ein Monat Zeit gewährt.

Mutter zog bis vors Bundesgericht

Doch die Frau wehrte sich erneut und gelangte an das Kantonsgericht Basel-Landschaft. Ihr Argument: Es sei zu früh für eine Aufklärung. Das Gericht stützte jedoch die Haltung der Kesb. Ausserdem hiess es, dass ihr «weitere Kindesschutzmassnahmen» drohen würden, sollte sie die Aufklärungsschritte nicht unterstützen – oder zumindest tolerieren.

Die Mutter liess nicht locker und zog ihre Beschwerde weiter vors Bundesgericht. Wie die «BaZ» schreibt, gaben ihr die höchsten Richter nun recht und zerpflückten das Urteil der Vorinstanz. Das Bundesgericht entschied sich auch dagegen, die Sache zur weiteren Abklärung an die Kesb zurückzugeben. Die Weisung wurde demnach aufgehoben.