Verbrannte Leiche im Wald – Kantonsgericht weist Berufung ab

Im vergangenen November wurde ein 37-jähriger Serbe wegen Mordes verurteilt. Seine Berufung bleibt ohne Erfolg.

Eine Autofahrer stirbt bei Wängi TG, nachdem er in einen Strommast geprallt ist. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufung eines 37-jährigen Serben wurde vom Kantonsgericht St. Gallen abgewiesen.
  • Der Mann ist unter anderem zu 16 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • 2017 hat er einen 41-jährigen Landsmann umgebracht und die Leiche im Wald verbrannt.

Das Kantonsgericht St. Gallen hat die Berufung eines 37-jährigen Serben abgewiesen. Die Vorinstanz hatte den Beschuldigten wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Er soll einen Landsmann, bei dem er Schulden hatte, umgebracht und die Leiche in einem Wald verbrannt haben.

Die Berufung des Beschuldigten und die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft werden abgewiesen, heisst es in der Mitteilung des Kantonsgerichts vom Dienstag. Der Entscheid des Kreisgerichts St. Gallen wird bestätigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einem Indizien-Prozess hatte das Kreisgericht St. Gallen den Beschuldigten im November 2020 wegen Mordes verurteilt. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe sprach das Gericht gegen den Beschuldigten eine bedingte Geldstrafe und eine Landesverweisung von 15 Jahren aus. Er soll sich illegal in der Schweiz aufgehalten und gearbeitet haben.

Geliehenes Geld verzockt

Eine Spaziergängerin hatte die verkohlte Leiche des Opfers Mitte Juli 2017 in einem Wald im Kanton Thurgau gefunden. Für die Polizei war rasch klar: Der 41-jährige Serbe, in seiner Heimat ein bekannter Kickboxer, war einem Tötungsdelikt zum Opfer gefallen.

Laut Anklage wollte der Beschuldigte das Opfer aus dem Weg räumen, weil er bei ihm Schulden hatte. Er habe sich Geld vom Landsmann geliehen und dieses an Spielautomaten und bei Onlinespielen verzockt. Das Opfer soll ein lukratives Geschäft mit illegalen Geldautomaten und Spielwetten betrieben haben.

Ein Gerichtsaal. (Symbolbild) - Pixabay

Der Beschuldigte stritt die Tat ab und legte gegen das erstinstanzliche Urteil Berufung ein. Am vergangenen Freitag befasste sich das Kantonsgericht St. Gallen mit dem Fall. Zur Tat machte der Mann erneut keine Aussagen – er habe grosse Angst um sich und seine Familie.

Der Verteidiger forderte einen Freispruch für seinen Mandanten. Dieser sei mit dem Opfer befreundet gewesen und habe kein Motiv für die Tat. «Er hätte den 120 Kilogramm schweren Kickboxer gar nicht alleine zum Fundort bringen können», sagte der Verteidiger. Es gebe auch keine Schleifspuren, auch von der Tatwaffe fehle jede Spur.

Alleinige Planung und Ausführung der Tat

Der Staatsanwalt hatte Anschlussberufung eingelegt. Vor Gericht forderte er wegen Mordes eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren. Nur der Beschuldigte komme als Täter in Frage. «Er hat über seine Verhältnisse gelebt und war spielsüchtig», sagte der Staatsanwalt.

Statt das Darlehen zurückzuzahlen, habe er den Landsmann kaltblütig umgebracht. Überzeugende Indizien, wie DNA- und Blutspuren, liessen keinen vernünftigen Zweifel an der Täterschaft. «Er plante die Tat allein und führte sie auch allein aus.»