Verfahren eingeleitet gegen Ex-Polizisten wegen Fotos im Fall Mike

Nach dem Tod des mutmasslichen Drogendealers Mike Ben Peter hat ein Lausanner Ex-Polizist gemäss der Stadt in «unangemessener Weise» für ein Foto posiert.

Menschen demonstrieren in Lausanne zu Ehren von Mike Ben Peter gegen Rassismus und Polizeigewalt. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2018 kam der mutmassliche Drogendealer Mike Ben Peter bei einer Drogenkontrolle ums Leben.
  • Sechs Polizisten wurden vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen.
  • Wegen Fotos wurde nun aber ein Verfahren gegen einen ehemaligen Polizisten eingeleitet.

Ein ehemaliger Lausanner Polizist hat nach dem Tod des mutmasslichen Drogendealers Mike Ben Peter gemäss der Stadt «in unangemessener Weise» auf einem Foto posiert. Der Mann wurde nach Kontrollen identifiziert. Gegen ihn wurde ein Administrativverfahren eingeleitet.

Das Foto war am 11. Juni während der Sendung Mise au point im Westschweizer Fernsehen RTS ausgestrahlt worden. Die Sendung befasste sich mit dem Prozess gegen die sechs Stadtpolizisten, die wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung des mutmasslichen Drogendealers Mike Ben Peter vor Gericht standen. Das Foto wurde 2018 in Lausanne aufgenommen und zeigt einen Polizisten mit erhobenem Daumen vor der Aufschrift «RIP Mike».

Einleitung eines Administrativverfahrens beantragt

Die auf dem Foto abgebildete Person habe sich spontan gemeldet, heisst es in einer Mitteilung der Stadt vom Montag. Es handelt sich um einen ehemaligen Mitarbeiter des Polizeikorps, der den Beruf 2020 aufgegeben hat.

Familie spricht mit den Medien über den Fall von Mike Ben Peter. - keystone

Er arbeitet derzeit in einer anderen Abteilung der Stadt. Der für Sicherheit zuständige Stadtrat Pierre-Antoine Hildbrand beantragte die Einleitung eines Administrativverfahrens gegen ihn.

Der Nigerianer Mike Ben Peter war 2018 nach einer Drogenkontrolle und Festnahme durch die Stadtpolizei an einem Herz-Kreislauf-Stillstand gestorben. Die sechs angeklagten Polizisten wurden Ende Juni vom Lausanner Strafgericht in erster Instanz vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Die Familie zieht das Urteil ans Kantonsgericht weiter.