Verfolgungswahn beim Beschuldigten im Tötungsdelikt Lampenberg BL

Ein mutmasslicher Vatermörder steht vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz und behauptet unter Verfolgungswahn gelitten zu haben.

Das Baselbieter Strafgericht. (Archivbild) - keystone

Der Prozess gegen einen jungen Mann wegen mutmasslichem Mord am Vater in Lampenberg BL hat am Donnerstag begonnen. Der Beschuldigte sagte vor dem Baselbieter Strafgericht in Muttenz, er habe vor dem Tatzeitpunkt unter «Verfolgungswahn» gelitten.

Damals habe er sich nicht in Behandlung begeben. Dank der Therapie in der psychiatrischen Klinik gehe es ihm wieder besser, sagte der 25-Jährige.

Psychiatrisches Gutachten enthüllt Wahrnehmungsstörungen

Die Psychiaterin, die ein Gutachten über ihn verfasst hatte, stellte bei ihm ein «akutes wahnhaftes Syndrom» fest. Er sei vor dem Delikt nicht gewalttätig aufgefallen und habe die «veränderte Realitätswahrnehmung» nicht bemerkt.

Unklar sei noch, ob eine Verhaltensstörung vorliege, die durch den früheren täglichen Cannabiskonsum verstärkt wurde oder ob es sich um eine schizophrene Störung handle. Der Beschuldigte soll gemäss Anklageschrift im Dezember 2021 zu Hause nach einem Streit seinen Vater erschossen haben.