Verhandlung über Strafmass für Maudet wird nicht öffentlich geführt

In Genf wird der ehemalige Staatsrat Pierre Maudet in der Affäre um seine Reise nach Abu Dhabi im Jahr 2015 nicht erneut vor Gericht erscheinen. Nachdem das Bundesgericht seinen Freispruch aufgehoben hat, wird das weitere Verfahren schriftlich abgewickelt. Der Ex-Staatsrat bewirbt sich bei den kantonalen Wahlen im April um ein weiteres Mandat.

Pierre Maudet wird erneut Genfer Staatsrat. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Vorschlag der Berufungs- und Revisionsstrafkammer haben alle Parteien zugestimmt, das Verfahren schriftlich fortzusetzen, wie Grégoire Mangeat, Mitverteidiger von Pierre Maudet, am Mittwoch auf Anfrage von Keystone-SDA erklärte und damit eine Meldung von «Le Temps» bestätigte.

Das Gericht muss nun formell die Schuld der vier Verurteilten feststellen und die Strafen festlegen.

In einem Urteil vom 31. Oktober hiess das Bundesgericht die Beschwerde der Genfer Staatsanwaltschaft gegen das Urteil der Berufungs- und Revisionsstrafkammer gut. Mit der Begründung, dass die Reise an den Golf «einen ungerechtfertigten Vorteil darstellt», hob das höchste Schweizer Gericht die Freisprüche des Ex-Staatsrats und seines Kabinettschefs auf. Sie müssen wegen Vorteilsannahme verurteilt werden.

Die Freisprüche der beiden Genfer Unternehmer, die an der Organisation der Reise beteiligt waren, wurden von den Bundesrichtern ebenfalls aufgehoben. Sie müssen wegen Vorteilsgewährung verurteilt werden.

Das weitere Verfahren wird in der ersten Hälfte des Jahres 2023 mit zahlreichen Schriftwechseln verbunden sein. 2021 wurde Pierre Maudet in erster Instanz zu einer bedingten Geldstrafe von 300 Tagessätzen und einer Ausgleichsforderung zugunsten des Kantons Genf in Höhe von 50'000 Franken verurteilt, was dem geschätzten Wert der vom Emirat offerierten Reise entspricht.