Verteidiger fordert Freispruch für Frau in Berner Betrugsprozess

Im Berner Betrugsprozess fordert der Verteidiger einen vollständigen Freispruch für die mitangeklagte Frau.

Im Betrugsprozess vor dem Berner Wirtschaftsstrafgericht beantragte der Verteidiger einen Freispruch. (Archivbild) - Keystone

Im Betrugsprozess vor dem Berner Wirtschaftsstrafgericht hat der Verteidiger am Dienstag für die mitangeklagte Frau einen Freispruch in allen Punkten verlangt. Die heute 62-Jährige ist angeklagt, zusammen mit ihrem Ex-Mann und Lebenspartner ein Millionenvermögen vor den Behörden versteckt zu haben. Die Staatsanwaltschaft klagte das Paar wegen mehrfachen Pfändungsbetrugs, Betrugs und versuchten Betrugs an. Die Frau sei die Mittäterin gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

Das Paar habe sich aus wirtschaftlichen Überlegungen scheiden lassen, jedoch trotzdem weiter zusammen eine enge Lebensgemeinschaft gebildet. Die Frau habe also von den mutmasslichen Betrügereien profitiert. Das Paar habe den Behörden Armut vorgetäuscht, in Tat und Wahrheit aber ein Leben in Saus und Braus geführt, kam die Staatsanwaltschaft zum Schluss.

Vehemente Bestreitung der Vorwürfe

Der Verteidiger der Frau bestritt in seinem Plädoyer vehement, dass die Frau eine Mittäterin oder Gehilfin sei. Alle relevanten Handlungen und mutmasslichen Unterlassungen gegenüber den Behörden habe der Mann begangen. Für eine Mittäterschaft hätte seine Mandantin bewusst einen massgeblichen Tatbeitrag leisten müssen.

Ein solcher sei aber weit und breit nicht ersichtlich. Die Frau sei in die mutmasslichen Delikte nicht involviert gewesen und habe davon nichts gewusst. Die Frau habe tatsächlich einmal einen Behördenbrief für ihren Mann aufgesetzt, räumte der Verteidiger ein. Dieser habe den Brief jedoch allein unterzeichnet und abgeschickt.

Aus dem Schreiben habe die Frau keine Rückschlüsse auf die konkreten Handlungen ihres Mannes ziehen können. Der Entwurf eines Briefes sei kaum ein wesentlicher Tatbeitrag, argumentierte der Verteidiger. Die Frau habe im Gegensatz zum Mann keine Steuerschulden gehabt und ihr Einkommen korrekt deklariert. Die Angaben, die sie gegenüber Behörden machte, hätten immer der Wahrheit entsprochen.