Verteidigung fordert Freispruch vom Mord

In Bern steht ein Mann vor Gericht, der seine Frau vergiftet haben soll. Die Verteidigung spricht von fahrlässiger Tötung.

Das Regionalgericht Bern-Mittelland. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Nach dem Vergiftungstod einer Frau steht in Bern ihr Ehemann vor Gericht.
  • Der Angeklagte habe sie nicht umbringen wollen, so sein Verteidiger.
  • Dass er der Frau eine Überdosis gab, sei ein Unfall gewesen.

Sein Mandant habe seine Frau nicht umbringen wollen, das hat der Verteidiger am Dienstag vor dem Regionalgericht in Bern betont. Er forderte eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte habe seiner Frau Krankheitssymptome bescheren wollen, weil sie ihn wegen dauernder Zipperlein genervt habe.

Sie sollte einmal erleben, was wirkliche Symptome seien, so seine Intention. Er habe sie aber keinesfalls töten wollen. Dass er der Frau eine Überdosis gab, sei ein Unfall gewesen.

Der Mann habe das Mittel im Internet bestellt und dort sei nicht ersichtlich, dass das Medikament bei Überdosis tödlich wirke. Als Nebenwirkungen waren Symptome wie Durchfall und Erbrechen stipuliert.

«Im Zweifel für den Angeklagten»

Es sei also durchaus denkbar, dass der Mann in Unwissenheit gehandelt habe. Dies sei nach dem Rechtssatz «im Zweifel für den Angeklagten» anzunehmen.

Dass sein Mandant nach der Tat niemanden über den Tod seiner Frau informierte und stattdessen seinem Schwarm ein ungetrübtes Leben vorspielte, sei mit seiner Persönlichkeit vereinbar. In einer Problemsituation habe er die Angewohnheit, Probleme auszusitzen und zu warten, bis sie vorbeigingen.

Dass er niemanden über den Tod informiert hatte, zeigt eben gerade, dass er mit der Situation überfordert gewesen war und auf Tauchstation ging. «Er wollte und konnte nicht akzeptieren, was er getan hatte», schloss der Verteidiger.

Verteidigung pocht auf fahrlässige Tötung

Sein Mandant sei als CEO einer Informatikunternehmung ein intelligenter Mann. Als solcher hätte er ja die Spuren in seinem Haus locker beseitigen können, etwa die in einer Standuhr gelagerten Medikamente. Das habe er aber nicht getan.

Ausserdem sei es unwahrscheinlich, dass er mit einem Mord sein ganzes Berufs- und Familienleben, alles Erreichte und sein Hab und Gut aufs Spiel setze, nur um einer etwas leidigen Trennung zu entgehen.

Der Verteidiger verlangte einen Freispruch vom Vorwurf des Mordes. Sein Mandant sei wegen fahrlässiger Tötung schuldig zu sprechen und zu einer angemessenen Freiheitsstrafe unter Gewährung des bedingten Strafvollzugs zu verurteilen.