Vor Gericht: Brutale Attacke auf Joggerin im Wald am Zürichberg

Im August letzten Jahres wurde am Zürichberg eine Joggerin angegriffen. Der Angeklagte, ein 21-jähriger Afghane, steht nun vor Gericht.

Im August 2022 wurde am Zürichberg eine Joggerin angegriffen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 21-jähriger Afghane muss sich vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten.
  • Ihm werden unter anderem versuchte Vergewaltigung und Exhibitionismus vorgeworfen.
  • Die Anklage fordert eine Freiheitsstrafe und fünf Jahre Landesverweis.

Ein brutaler Fall wird derzeit am Zürcher Bezirksgericht behandelt. Im Mittelpunkt steht ein 21-jähriger Afghane. Die Vorwürfe lasten schwer: Versuchte Vergewaltigung, Exhibitionismus, sexuelle Belästigung und weitere Delikte wie Betäubungsmittelkonsum. Darüber berichtet die «Neue Zürcher Zeitung».

Alles begann im August letzten Jahres mit einer Attacke auf eine damals 34-jährige Joggerin am Zürichberg. Der Angeklagte soll die Frau angegriffen und gewürgt haben. Erst nach mehreren Minuten gelang es ihr, sich zu befreien. Das Opfer erlitt Knochenbrüche und weitere Verletzungen und befindet sich seither in Therapie.

Noch am gleichen Tag beging der junge Mann bereits die nächste Straftat. Mit entblösstem erigiertem Glied sass er an der Wasserwerkstrasse auf einer Bank. Dabei wurde er von einer Mutter mit Kinderwagen gesichtet. Bei seiner Verhaftung konnte die Polizei anschliessend die DNA der Joggerin an seinem Unterarm feststellen.

Angeklagter widerspricht sich vor Gericht

Der Prozess wird für den 21-Jährigen auf Persisch übersetzt. Denn aufgewachsen ist er im Iran, wie es heisst. Im Alter von 13 Jahren kam er 2015 in die Schweiz. Angeblich mithilfe von Schleppern.

Der Prozess am Zürcher Bezirksgericht wurde unterbrochen. - keystone

Seither lebte er zeitweise bei einer Pflegefamilie. Viel mehr ist über den Mann ansonsten nicht bekannt.

Vor Gericht widerspricht er sich mehrmals. Viele Fragen beantwortet er zudem mit «ich weiss nicht». So auch, als der Richter ihn auf die Tatvorwürfe anspricht. Der Beschuldigte stehe entweder völlig neben den Schuhen, oder spiele dem Gericht etwas vor, berichtet die NZZ.

Freiheitsstrafe und Landesverweis gefordert

Welches Strafmass dem Afghanen nun droht, ist noch unklar. Die Anklage will eine Freiheitsstrafe von 32 Monaten sowie einen Landesverweis von fünf Jahren. Die Anwältin des Opfers verlangt zudem eine Genugtuung von 12'000 Franken.

Hingegen pocht die Verteidigung auf vollumfängliche Freisprüche. Die DNA-Spuren würden eine versuchte Vergewaltigung nicht beweisen. Lediglich eine Busse von 100 Franken soll der Angeklagte aufgrund des Betäubungsmittelkonsums erhalten.

Das Gericht will basierend auf den derzeitigen Informationen noch kein Urteil fällen. Man wisse noch zu wenig über das Leben des Beschuldigten, lautet die Begründung. Auch ein psychiatrisches Gutachten soll womöglich noch erstellt werden.