Wädenswil ZH: Klage wegen 1,3 Kilometer langem Schulweg abgewiesen

Nachdem ihre Tochter einem Schulhaus zugeteilt worden war, welches sich 1,3 Kilometer von ihrem zu Hause entfernt befindet, zogen die Eltern vor Gericht.

Schulweg. (Symbolbild) - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • In Wädenswil ZH sind die Eltern eines kleinen Mädchens vor Gericht gegangen.
  • Ihre Tochter wurde in einem Schulhaus eingeschult, welches 1,3 Kilometer entfernt liegt.
  • Nach dem Bezirksrat hat nun auch das Zürcher Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

Die Eltern eines kleinen Mädchens aus Wädenswil ZH zogen im Sommer vor Gericht. Sie waren mit der Schulzuteilung ihrer Tochter nicht einverstanden. Der Grund: Das Schulhaus liegt 1,3 Kilometer vom Wohnort der Familie entfernt – unzumutbar, finden die Eltern.

Nachdem der Bezirksrat Horgen die Klage bereits abgewiesen hatte, zogen die Eltern den Fall an das Zürcher Verwaltungsgericht weiter. Auch dort wurde ihr Anliegen jedoch nicht erhört. Das berichtet die «NZZ».

1,3 Kilometer laut Verfassungsgericht zumutbar

Das Gericht hält die Länge des Schulwegs für zumutbar, «zumal der Weg keine ausgeprägten Höhendifferenzen aufweist». Ebenfalls sei die Dauer der Mittagspause ausreichend. Das ist dem Urteil zu entnehmen.

Auf den beschwerlichen Gang vor das Bundesgericht, welches die nächsthöhere Instanz wäre, haben die Eltern laut «NZZ» verzichtet. Somit ist das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichtes rechtskräftig.