Wallis stellt Strassenzugänge über Not-Klausel wieder her
Nach mehreren Murgängen im Val de Bagnes greift der Kanton Wallis zu ungewöhnlichen Mitteln.
Der Kanton Wallis will den Strassenzugang zum oberen Val de Bagnes nach mehreren Murgängen so schnell wie möglich wieder herstellen. Dazu wendet er die polizeiliche Generalklausel an – ein Instrument für Not- und Krisensituationen. Er argumentiert, dass ein ordentliches Auflageverfahren mehrere Monate dauern würde.
Dies teilte der Kanton am Freitag mit. Die polizeiliche Generalklausel könne in Anspruch genommen werden, wenn die öffentliche Ordnung durch eine schwerwiegende und nicht anders abzuwendende Beeinträchtigung bedroht sei, schreibt er.
Einsatz der polizeilichen Generalklausel
In diesem konkreten Fall sei sie «durch die dringende Notwendigkeit gerechtfertigt, die öffentlichen Strassen wiederherzustellen», die den Zugang zu den verschiedenen betroffenen Ortschaften ermöglichen.
Seit Anfang Juli gingen im Fregnoley-Bach verschiedene Murgänge nieder, die im Tal grosse Schäden anrichteten. Seither sind zwei Kantonsstrassen nicht mehr befahrbar, weshalb die Dörfer im oberen Talabschnitt keinen Strassenzugang mehr haben.