Wasserzins in der Schweiz soll flexibel werden

Wasserkraftwerke sollen einen Wasserzins bezahlen, der sich dem Strompreis anpasst. Dies fordert eine Allianz aus mehreren Vertretern. Ein ähnlicher Vorschlag des Bundesrats kam in der Vernehmlassung nicht gut an.

Das Wasserkraftwerk Schiffenen produziert jährlich 133 Gigawattstunden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine breite Allianz fordert die Anpassung des Wasserzinses in der Schweiz.
  • Das System sei nicht mehr zeitgemäss.
  • Ein Vorschlag des Bundesrates zum Wasserzins stiess auf Kritik von rechts bis links.

Der Wasserzins, den Wasserkraftwerke für die Nutzung der Ressource Wasser dem Standortkanton und der -gemeinde bezahlen, wurde im Jahr 1918 eingeführt. Eine Allianz aus Wirtschaftsvertretern, Stromwirtschaft, Städteverband und Konsumentenforum erachtet das System daher als nicht mehr zeitgemäss und stellte am Mittwoch in Bern ihre Forderungen vor, wie der Wasserzins angepasst werden muss.

Demnach soll sich der der Zins, der derzeit eine fixe Abgabe ist, aus einer weiterhin fixen und einer zusätzlichen variablen Abgabe zusammensetzen. Den fixen Teil bezahlt das Wasserkraftwerk wie bisher für das Recht, die Ressource Wasser zu nutzen. Die variable Abgabe soll sich am Strompreis orientieren.

Die Allianz begründet ihre Forderungen damit, dass es in den letzten Jahren zwei Paradigmenwechsel gegeben hat. 2009 sei der Strommarkt für Grossabnehmer geöffnet worden, sagte Michael Frank vom Branchenverband der schweizerischen Stromwirtschaft (VSE). Die Wasserkraftproduzenten könnten damit eingebrochene Strompreise nicht mehr durch den Endkonsumenten kompensieren.

Zudem definiere der europäische Strommarkt heute den Wert der Ressource Wasser. Aus diesem Grund sei eine Anpassung auf den nächstmöglichen Termin nötig. Die Allianz will die Flexibilisierung per 1. Januar 2020 im Gesetz verankert sehen.

Bundesratsvorschlag fiel durch

Der Bundesrat wird demnächst seine Botschaft zu ebendiesem Thema veröffentlichen. Sein Vorschlag war jenem der Allianz sehr ähnlich. Er sah vor, die Zinsen ab 2020 bis 2022 auf 80 Franken pro Kilowatt Bruttoleistung zu reduzieren. Auch den fixen und variablen Teil schlug er vor.

In der Vernehmlassung stiess der Vorschlag von links bis rechts auf Kritik. Die Kantone sorgten sich um die Einnahmen, die ihnen jährlich rund 550 Millionen Franken in die Kassen spülen und mit der Übergangsregelung um rund 150 Millionen Franken im Jahr sinken würden.

Mehrere Parteien wiesen darauf hin, dass die Wasserkraftproduzenten bereits mit der Energiestrategie zusätzliche Unterstützung erhalten - und lehnten die Senkung der Wasserzinsen daher ab. Zudem: Bevor ein neues Wasserzinsmodell diskutiert werde, müsse der Strommarkt dringend neu geordnet werden, lautete der Tenor in der Vernehmlassung.