Winterthurer Stadtpolizist handelt mit Autoschildern

Die Winterthurer Stadtpolizei hat gegen einen Mitarbeiter eine Strafanzeige eingereicht. Der 30-Jährige hat sich Daten von Fahrzeughaltern illegal beschafft.

Das Kontrollschild «VS 1» kostet 160'100 Franken. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Winterthurer Stadtpolizist hat monatelang mit Autoschildern gehandelt.
  • Um an die Daten der Inhaber zu kommen, benutzte er polizeiliche Informationssysteme.
  • Die Stadtpolizei hat nun ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet.

Rund 15 Monate lang betätigte sich ein Winterthurer Stadtpolizist als Kontrollschild-«Dealer». Zunächst suchte er die Halter von speziellen Nummern aus seinem Wohnkanton Thurgau heraus.

Anschliessend kontaktierte er sie, kaufte ihnen die Kennzeichen ab und verkaufte diese gewinnbringend weiter, wie die «NZZ» schreibt. Während dieser Zeit habe er mindestens neun Abnehmer gefunden – Private wie auch eine Firma. In Thurgau ist die Weitergabe von Autokennzeichen ohne Einschränkungen erlaubt. Strafbar hat sich der Polizist nur gemacht, weil er während der Arbeit illegal Daten beschaffte.

Der Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme ist nur für dienstliche Zwecke erlaubt – der 30-Jährige missachtete dies. So gelangte er auch an Daten von Personen, die sich in den öffentlichen Halterregister haben sperren lassen.

Busse wegen Amtsmissbrauch

Der Handel flog auf, die Stadtpolizei reichte eine Strafanzeige gegen den Beamten ein. Mittlerweile hat ihn die Staatsanwaltschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à 120 Franken sowie einer Busse von 600 Franken wegen Amtsmissbrauchs verurteilt – ausgesprochen bei einer Probezeit von zwei Jahren. Laut der Zeitung erhält er zudem einen Eintrag im Strafregister.

Der Polizist arbeite zwar immer noch für die Stadtpolizei, diese habe jedoch ein Disziplinarverfahren gegen ihn eröffnet. Gemäss Michael Wirz, Sprecher der Stadtpolizei Winterthur, sei das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Aus diesen Gründen wolle er sich zu den möglichen Sanktionen nicht weiter äussern.