Zivilschützer leisten Einsatz «von neuer Dimension»

Zurzeit gibt es 5500 Zivilschützer, die im Kampf gegen das Coronavirus im Einsatz stehen. Dieses Ausmass habe es noch nie gegeben.

5500 Zivilschützer sind in der Schweiz im Einsatz. - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Momentan sind ganze 5500 Zivilschützer gegen das Coronavirus im Einsatz.
  • Dieser Einsatz sei einmalig.

Zurzeit sind 5500 Zivilschutzleistende im Corona-Einsatz. Laut Christoph Flury, Vizedirektor des Bundesamts für Bevölkerungsschutz (Babs), ist diese Dimension einmalig. «Einen solchen Einsatz hat es noch nie gegeben.»

In den vergangenen Jahren seien Zivilschützer vor allem bei Naturkatastrophen regional und zeitlich beschränkt eingesetzt worden. «Nun stehen sie in sämtlichen Kantonen im Einsatz.» Die Einsatzdauer variiere je nach Lage und Bedarf von Kanton zu Kanton.

Unterstützungsbegehren nehmen zu

Zu den 5500 bereits aktiven Personen hätten weitere Zivilschützer Voranzeigen erhalten, sich jederzeit bereitzuhalten, sagte Flury. Die Unterstützungsbegehren der Kantone nähmen laufend zu. Vor allem Gesundheitseinrichtungen stellten Hilfsanträge bei den zivilen Krisenstäben.

Armee und Zivilschutz auf dem Weg zu einer Medienbegehung des alten Bettenhaus des Spitals Frauenfeld, am Dienstag, 24. März 2020, in Frauenfeld. Erst vor vier Wochen wurde der Neubau des Spitals Frauenfeld bezogen. Das alte Bettenhochhaus aus den 1970er-Jahren sollte anschliessend abgebrochen werden. Dieser Abbruch wird nun auf Juli verschoben. Stattdessen werden dort mit Hilfe von Armee und Zivilschutz 200 zusätzliche Betten aufgebaut, um das Spital in der Coronavirus-Krise zu entlasten. - keystone

«Wir stellen uns auf einen Marathon ein», sagte Flury. Insgesamt könnten 76'000 Zivilschützer «aus dem Stand» eingesetzt werden. Die Durchhaltefähigkeit sei gegeben.

Das Schwergewicht liege derzeit in der Westschweiz und im Tessin. In der Deutschschweiz habe der Zivilschutz in den Kantonen Solothurn, Schaffhausen, Zürich und Graubünden «gross mobilisiert».

Zivilschutz ist verbindlich

«Ein Aufgebot des Zivilschutzes ist verbindlich», machte Flury klar. Wer aber eine unentbehrliche und systemrelevante Arbeit ausübe könne sich dispensieren lassen.

Die Zivilschützer nehmen in verschiedensten Bereichen Aufgaben wahr. Beispielsweise lenken sie die Personen in Spitälern.