Zuger Staatsverweigerer-Unternehmen will Steuern nicht zahlen

Ein Zuger Firmeninhaber will seine Steuern nicht zahlen, weil der Kanton und die Steuerverwaltung eine «Firma» seien. Das Verwaltungsgericht widerspricht dem.

Das Zuger Verwaltungsgericht musste sich mit einem kuriosen Fall auseinandersetzen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Firma hat die Steuerunterlagen fristgerecht eingereicht, will aber nicht zahlen.
  • Bund, Kanton und Gemeinde seien nicht zur Steuererhebung berechtigt.
  • Das Verwaltungsgericht schmettert aber alle Einsprachen ab.

In der Schweiz leben rund 10'000 sogenannte «Staatsverweigerer». Sie sehen den Staat als eine «privatrechtliche Organisation» und erkennen dessen Regierung und Institutionen nicht an. Einige von ihnen weigern sich auch, Steuern oder Stromrechnungen zu zahlen.

Nun sorgt ein neuer Fall aus dem Kanton Zug für Aufsehen. Wie die «Luzerner Zeitung» berichtet, will ein Zuger Firmeninhaber die fälligen Steuern nicht zahlen. Dabei hatte das Unternehmen die Steuerunterlagen für die Jahre 2021 und 2022 fristgerecht eingereicht.

Gegen die Zahlung der entsprechenden Steuern legt die Firma nämlich kurzerhand Einsprache ein. Die irre Begründung: Gemeinde, Kanton und Bund seien nicht zur Steuererhebung berechtigt.

Persönliche Anschauung ist dem Verwaltungsgericht egal

Die Steuerverwaltung sieht das anders und weist den Rekurs ab. Doch der Chef des Unternehmens lässt nicht locker und fordert daraufhin, dass die steuerbaren Faktoren auf null gesetzt werden. Schliesslich sei die Steuerverwaltung eine «Firma» beziehungsweise eine «geschäftliche Einheit», die keinen Anspruch darauf habe. Der Fall landet beim Verwaltungsgericht.

Seine Forderungen gehen aber noch weiter und richten sich auch ans Gericht: alle Richter und Gerichtsschreiber, die über die Hälfte ihres Lohns vom Kanton Zug beziehen, müssten zurücktreten. Er bezweifelt offenbar die Unabhängigkeit der Gerichte – trotz Gewaltentrennung.

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Ausserdem machte er der Steuerverwaltung Betrugsvorwürfe. Auch aus diesem Grund sehe er sich nicht zur Zahlung der auferlegten Steuern verpflichtet.

Im Urteil betont das Verwaltungsgericht, die Unabhängigkeit des Gerichts sei durch die Gewaltentrennung institutionell verankert. Unabhängig von seiner persönlichen Anschauung. Alle Einsprachen und Einwände schmettert es deswegen wie erwartet ab.

Damit muss die Firma die auferlegten Steuern doch noch zahlen. Hinzu kommt die Zahlung der Spruchgebühr in Höhe von 3500 Franken.