Zürcher Apotheken dürfen neu gegen Gürtelrose und Tollwut impfen

Der Zürcher Regierungsrat hat beschlossen, Apothekerinnen und Apothekern die Durchführung von vier zusätzlichen Impfungen zu erlauben.

Die Zürcher Apotheken dürfen ab Januar weitere Impfungen verabreichen, unter anderem gegen Gürtelrose und Tollwut. - KEYSTONE/DPA/Jens Kalaene

Der Zürcher Regierungsrat hat entschieden, den Apothekerinnen und Apothekern vier weitere Impfungen zu erlauben: Ab Januar gibt es in der Apotheke neu auch Impfungen gegen Gürtelrose, Tollwut, Pneumokokken und Meningokokken. Die Erfahrungen mit dem bisherigen Impfangebot in Apotheken seien positiv, teilte der Regierungsrat am Donnerstag mit. Deshalb werde die Verordnung auf den 1. Januar angepasst.

Bereits heute dürfen Zürcher Apothekerinnen und Apotheker gegen Grippe, Covid, Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME), Hepatitis A und B, Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten und Kinderlähmung impfen. Dieses bisherige Angebot wird beibehalten.

Weiterhin Einschränkungen bei Lebendimpfstoffen

Weiterhin nicht erlaubt sind in Apotheken alle Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie Masern, Mumps, Röteln, Windpocken und Gelbfieber sowie Off-Label-Use-Impfungen. Dafür sind weiterhin die Ärztinnen und Ärzte zuständig.