Zürich: Mit diesem simplen Trick beklauten Rumänen Migros und Coop

Mehrere Rumänen haben in Uster ZH wiederholt Diebstahl begangen. Um Waren im Wert von 11'000 Franken haben sie Filialen von Miros und Coop erleichtert.

Ihre unter anderem mit Waschmittel und Spirituosen gefüllten Einkaufswagen schoben die Rumänen einfach an der Kasse vorbei. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Gruppe von Rumänen hat über Monate hinweg Einkaufsmärkte bestohlen.
  • In Pfäffikon ZH wurden sie auf frischer Tat ertappt.
  • Für drei der vier Personen wurde ein siebenjähriger Landesverweis ausgesprochen.

Über drei Monate hinweg hat eine Bande von rumänischen «Kriminaltouristen» Filialen der Coop und Migros um ihre Waren erleichtert. Festgestellt wurden neun Delikte in Meilen, Dübendorf, Gossau, Uster, Volketswil und Wetzikon. Begangen wurden die Diebstähle zwischen Oktober 2023 und Januar 2024.

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Wie die «NZZ» schreibt, hatten die Rumänen ihre Einkaufswagen mit Produkten im Gesamtwert von 750 bis 2200 Franken beladen. Dabei handelte es sich um Artikel wie hochpreisige Spirituosen, Rasierklingen, Elektronik-Waren, Parfums und Waschmittel. Insgesamt erbeutete die Gruppe Artikel von etwa 11'000 Franken.

Einkaufswagen an der Kasse vorbeigeschoben

Der Trick war simpel: Die Einkaufswagen hatten die Rumänen nach der Befüllung einfach an den Kassen vorbeigeschoben. Bei einem Diebstahl in Pfäffikon wurden drei Männer und eine Frau auf frischer Tat ertappt.

Täter bleiben Gerichtsverhandlung fern

Bei zwei der männlichen Täter handelt es sich um Brüder, die nach einer Kautions-Zahlung von 5000 Franken und über 70 Tagen Haft nach Rumänien zurückkehrten. Zu dem Gerichtstermin kehrten sie nicht wie versprochen zurück.

Supermärkte der Kette Coop und Migros fielen der Diebesbande zum Opfer. (Symbolbild) - keystone

Das Gericht verurteilte die beiden Brüder zu je zehn Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie sieben Jahren Landesverweis. Für einen 27-Jährigen sprach der Einzelrichter zwölf Monate bedingte Freiheitsstrafe aus, der siebenjährige Landesverweis gilt für ihn ebenso.

Bei einer 44-jährigen Frau sah das Gericht zwar die Bandenmässigkeit als gegeben, jedoch nicht die Gewerbsmässigkeit. Mit ihrer Rolle hauptsächlich als Fahrerin sei nicht klar, welchen Anteil sie am Deliktserlös erhalten habe. Sie wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, ein Landesverweis erfolgt nicht.