Zürich: Nicht alle Stadt-Angestellten haben Doppellohn zurückgezahlt

Wegen einer Datenpanne hatten Angestellte der Stadt Zürich den Februar-Lohn doppelt ausbezahlt bekommen. Trotz Frist haben diesen noch nicht alle zurückgezahlt.

Angestellten der Stadt Zürich wurde der Lohn für Februar doppelt ausgezahlt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen eines Fehlers bei der Zürcher Kantonalbank erhielten Stadtangestellte zu viel Lohn.
  • Rund 30'000 Mitarbeitenden der Stadt Zürich wurde der Februar-Lohn doppelt ausgezahlt.
  • Trotz einer 10-Tages-Frist der Bank zur Rückzahlung haben diese noch nicht alle getätigt.

Ende Februar durften sich rund 30'000 Mitarbeitende der Stadt Zürich kurz freuen: Sie erhielten den doppelten Lohn ausgezahlt. Bereits kurz nach der Auszahlung wurden sie aber aufgefordert, das doppelt erhaltene Geld nicht auszugeben.

Grund für den Lohn-Fauxpas: ein Abwicklungsfehler bei der Zürcher Kantonalbank (ZKB). Die Ursache des Fehlers lag bei einem Lieferanten der Swisscom. Dessen Software für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs der ZKB verantwortlich ist.

Die ZKB hat den 30'000 Mitarbeitenden der Stadt für die Rückzahlung eine Frist von zehn Tagen gesetzt, wie «Züritoday» berichtet. Doch das Geld haben noch nicht alle zurückgezahlt. Immerhin: «Ein Grossteil» sei laut der Bank zurückerstattet worden.

Frist von zehn Tagen «schon etwas knapp»

Ein Angestellter zeigt sich wenig erfreut über die Zehn-Tages-Frist. Als der Brief mit der Rückzahlungs-Aufforderung gekommen sei, habe er sich in den Ferien befunden. «Finde ich schon etwas knapp.»

Der Zürcher habe deswegen die Rückzahlung nach Ablauf der Frist ausgeführt. Er sei aber froh, keine Mahnung erhalten zu haben. Die ZKB rechtfertigt die Kürze der Frist: Es sei «im Sinne sämtlicher involvierten Parteien», dass das Geld zeitnah zurücküberwiesen werde.

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Die Bank und die Stadt gehen aber davon aus, dass alle Angestellten den entsprechenden Betrag zurückzahlen. «Sollte dies bei jemandem vergessen gegangen sein, wird nochmals darauf aufmerksam gemacht», erklärt die ZKB.

Wer noch nicht bezahlt habe, sollte also eine Nachfrist erhalten.