Zustellermässigung von Zeitungen bleibt 2022 gleich hoch
Der Bund will die Zustellungskosten für abonierte Zeitungen im kommenden Jahr mit einem gleich hohen Betrag unterstützen wie 2021.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Beteiligung des Bundes an Zustellkosten von Zeitschriften bleiben 2022 gleich hoch.
- Damit unterstützt der Bund vor allem die Regional- und Lokalpresse.
Der Bund beteiligt sich nächstes Jahr weiterhin gleich stark an den Zustellkosten von abonnierten Zeitungen und Zeitschriften durch die Schweizerische Post wie 2021. Der Bundesrat hat am Freitag die Ermässigung für die Tages- und Wochenzeitungen der Regional- und Lokalpresse auf 29 Rappen pro Exemplar und für die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse auf 18 Rappen festgesetzt.
Unabhängig von Medienförderungsentscheid
Dieser Entscheid sei unabhängig von der Ausweitung der Medienförderung, über welche die Bevölkerung im Februar abstimmt, teilte der Bundesrat mit.
Von der indirekten Presseförderung profitieren werden 150 Titel der Regional- und Lokalpresse mit einer jährlichen Versandmenge von 112,3 Millionen Exemplaren. Sie erfüllten per 1. Oktober 2021 die Voraussetzungen dafür, wie der Bundesrat mitteilte.
Im Vergleich zum Vorjahr sind zwei Zeitungen dazugekommen, weil sie unter die Schwelle von 40'000 Exemplaren fielen. Drei Zeitungen erfüllten die Bedingungen dieses Jahr nicht mehr. Gesamthaft ist die Zahl der geförderten Exemplare um 1,2 Millionen zurückgegangen.
Bei der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse sind es 942 Titel, die von der Förderung profitieren mit einer jährlichen Versandmenge von 113,3 Millionen Exemplaren. Im Vergleich zum Vorjahr sind das 31 Titel und 0,4 Millionen Exemplare weniger.
Förderung der Regional- und Lokalpresse
Der Bund fördert Zustellermässigung für die Regional- und Lokalpresse jährlich mit 30 Millionen Franken und die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse mit jährlich 20 Millionen Franken. In den Jahren 2020 und 2021 wurde die Lokal- und Regionalpresse wegen der Corona-Pandemie zusätzlich unterstützt. Bedingung war, dass sich die Verlage schriftlich dazu verpflichteten, für diese Periode keine Dividenden auszuschütten.