Zweiter Prozesstag gegen An'Nur-Gänger mit Plädoyers

Im Prozess rund um die An'Nur-Moschee stehen heute Dienstag am Zürcher Obergericht die Plädoyers der Staatsanwältin und der Anwälte auf dem Programm.

Das Obergericht in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der An'Nur-Prozess vor dem Zürcher Obergericht geht in die nächste Runde.
  • Am heutigen zweiten Tag halten die Staatsanwältin und die Anwälte ihre Plädoyers.
  • Neun Besucher der Winterthurer Moschee sollen 2016 andere Personen drangsaliert haben.

Heute ist der zweite Tag im Prozess gegen die neun Besucher der ehemaligen An'Nur-Moschee in Winterthur. Dabei halten die Staatsanwältin und die Anwälte ihre Plädoyers. Die Beschuldigten müssen sich vor dem Zürcher Obergericht unter anderem wegen Freiheitsberaubung verantworten. Dies, weil sie im November 2016 zwei angebliche «Verräter» festgehalten und drangsaliert haben sollen.

Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren, er muss darum nicht vor Gericht erscheinen.

Polizisten um die An'Nur-Moschee in Winterthur im November 2016. - Keystone

Einige der anderen Beschuldigten liessen sich nach der Befragung am Montag ebenfalls von der weiteren Teilnahme dispensieren. Sie müssen erst wieder zur Urteilseröffnung erscheinen, verzichten dafür auf ihr Schlusswort.

Den zehn Männern wird vorgeworfen, am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen zu haben.

Bezirksgericht verurteilte sieben beteiligte Männer

Am ersten Prozesstag am Montag wiesen die Beschuldigten die Vorwürfe zurück und bezeichneten sie als Lüge. Die vergangenen Jahre seien ein «Frust» gewesen, sagte einer. Ein anderer sprach davon, dass sie Vogelfreie gewesen seien. Das ganze Verfahren sei ungerecht.

Im Oktober 2018 hatte das Bezirksgericht sieben der beteiligten Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren verurteilt. Wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung bekamen sie bedingte Freiheitsstrafen zwischen 6 und 18 Monaten. Zwei der Männer – ein Mazedonier und ein Afghane – sollen zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Ein vermummter Mann läuft anlässlich des An'Nur-Prozesses in das Winterthurer Bezirksgericht. (Archivbild) - Keystone

Der Imam, der später zum Gerangel in der Moschee stiess, wurde nicht mit einer Freiheitsstrafe bestraft. Er erhielt eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen. Der Vereinspräsident der Moschee wurde vollumfänglich freigesprochen, ein weiterer junger Mann mangels Beweisen ebenfalls.

Das Zürcher Obergericht hat für das Berufungsverfahren fünf Tage eingeplant. Die Urteile sollen im Oktober verkündet werden.